Staatssekretärin Plakolm: Ausschreibung Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz gestartet

Kinderschutz-Gütesiegel für Vereine und Organisationen

Seit 21. August 2023 läuft die Ausschreibung für den Aufbau und Betrieb der Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz. Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend und Zivildienst, zeigte sich über die Umsetzung des zweiten und letzten in ihre Zuständigkeit fallenden Teil des Kinderschutzpaketes in Sachen Prävention erfreut.

"Es wird künftig ein Gütesiegel für Vereine und Organisationen geben, die sich des Themas Kinderschutz intern besonders annehmen. Das soll vor allem auch für Eltern ein Qualitätsmerkmal werden und für Vereine und Organisationen ein sichtbares Zeichen, dass sie sich mit Kinderschutz und Prävention besonders gut auseinandergesetzt haben", so Plakolm, die "ein herzliches Dankeschön" für die Zusammenarbeit an Vizekanzler Werner Kogler und das BMKÖS richtete, mit dem das Bundeskanzleramt gemeinsam die Kriterien für die Ausschreibung festgelegt habe.

Die Qualitätssicherungsstelle (QSS) Kinderschutz wird für die Verleihung und Rezertifizierung des Kinderschutz-Gütesiegels an Vereine und Organisationen sowie Beratungsstellen für Kinderschutzkonzepte zuständig sein.

Schon seit April steht Vereinen und Organisationen auf der Webseite des Bundeskanzleramtes ein kostenloses Muster-Kinderschutzkonzept zur Verfügung, das bereits über 2.000 Mal genutzt wurde. "Ich bin sehr froh, dass das Angebot so gut angenommen wird. Es zeigt einmal mehr, wie verantwortungsbewusst unsere Vereine und Organisationen mit Kinderschutz umgehen. Abseits des Kinderschutzpaketes fördern wir die Erstellung beziehungsweise Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten mit bis zu 2.500 Euro", betonte die Staatssekretärin.

Fakten zur Ausschreibung

Seit Montag, 21. August 2023, können Organisationen einen Antrag stellen, um sich für den Aufbau und den Betrieb der neu einzurichtenden Qualitätssicherungsstelle Kinderschutz, wie im MRV Kinderschutzpaket vom Jänner 2023 angekündigt, zu bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis 31. Oktober 2023.

  • Der Aufbau der QSS Kinderschutz hat innerhalb von maximal 12 Monaten zu erfolgen und im unmittelbarem Anschluss an die Implementierungsphase ist der laufende und dauerhafte Betrieb aufzunehmen und bis Ende 2027 fortzusetzen.
  • Die Organisation, die den Förderzuschlag erhalten wird, muss über ausreichend Expertise im Kinderschutz (mindestens 5 Jahre) und im Umgang mit Kinderschutzkonzepten verfügen.
  • Die QSS Kinderschutz wird Gütesiegel verleihen und rezertifizieren (alle 3 Jahre) und zu Kinderschutzkonzepten beraten.
  • Die Förderung beträgt höchstens 120.000 Euro für den Aufbau der QSS Kinderschutz und höchstens 200.000 Euro jährlich für den laufenden Betrieb.
  • Um Gütesiegel ansuchen können private, gemeinnützige Organisationen.