Verfassungsministerin Edtstadler: "Wer ein Ehrenzeichen trägt, soll ein Vorbild sein"

Gesetzesinitiative: Widerruf und Aberkennung von Ehrenzeichen nach Verstößen gegen Grundwerte der Republik

Pressekonferenz zur Reform der Ehrenzeichengesetze

Nachdem nach derzeitiger Gesetzeslage Ehrenzeichen teilweise, selbst nach groben Verstößen gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft, nicht aberkannt werden können, schickten Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler eine Gesetzesinitiative in Begutachtung. Diese schaffe klare Regelungen und sehe hinkünftig einen ex lege Widerruf von Ehrenzeichen vor, sowie eine Aberkennung von Ehrenzeichen und eine Distanzierung von verstorbenen Ehrenzeichenträgern. Ein für die Aberkennung beim Bundeskanzleramt einzurichtender Ehrenzeichenbeirat sei vom jeweils zuständigen Organ vor einer Aberkennung anzuhören. Dieser soll durch Expertise im rechtlichen und historischen Bereich garantieren, dass die Entscheidung auf einer neutralen und faktenbasierten Empfehlung basiere. Mit der Novellierung sollen – zur Gewährleistung eines einheitlichen Vollzugs – alle allgemeinen Ehrenzeichen auf Bundesebene in ein Gesetz gegossen werden.

Bundesministerin Edtstadler hielt dazu bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt fest: "Wird einer Person ein Ehrenzeichen der Republik Österreich verliehen, würdigen wir damit besonders herausragende Leistungen, die im Interesse der Republik sind und ihr Ansehen stärken. Wer ein Ehrenzeichen trägt, soll auch Vorbild sein und andere dazu motivieren, nach dieser Auszeichnung zu streben. Nach groben Verstößen gegen die Grundwerte der Republik müssen Ehrenzeichen jedoch widerrufen und aberkannt werden können." Eine Möglichkeit zur klaren Distanzierung von jenen Personen sei nicht nur geboten, sondern dringend notwendig. Ein Ehrenzeichen sei nicht bloß eine Momentaufnahme: Es bedeute, Verantwortung konsequent zu tragen.

Vizekanzler Werner Kogler verwies auf Österreichs historische, aber auch gegenwärtige und immerwährende Verantwortung, was den Umgang mit der Vergangenheit betreffe. Verantwortung nehme man wahr, indem man konsequent erinnere sowie gegen Hass und Hetze aufstehe. Ehrung und Anerkennung für jene, die es verdienen, gehe einher mit leichterer Aberkennung von Ehrungen für jene, die sich dieser nicht mehr als würdig erweisen würden.

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Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.