Bundeskanzler Nehammer: Ausbau der Primärversorgung verbessert wohnortnahe Versorgung

Einigung auf Novelle zum Primärversorgungsgesetz

Die Bundesregierung hat sich auf die Novelle zum Primärversorgungsgesetz geeinigt, die nun im Ministerrat beschlossen und im Parlament eingebracht wurde. Der Ausbau der Primärversorgung ist ein wesentlicher Teil der angekündigten Reform des Gesundheitssystems.

"Bis 2025 wird die Zahl der Primärversorgungszentren von 40 auf 120 verdreifacht. Damit verbessern wir die wohnortnahe Versorgung für die Menschen. Primärversorgungseinrichtungen bilden die Lebensrealität der Ärztinnen und Ärzte sowie der Patientinnen und Patienten ab. Die flexiblen Öffnungszeiten entsprechen der work-life-balance vieler junger Menschen, die dort arbeiten. Somit ist der Ausbau auch eine Maßnahme gegen den drohenden Ärztemangel, denn wir wollen weiterhin eines der besten Gesundheitssysteme der Welt haben", betonte Bundeskanzler Karl Nehammer.

Durch zusätzliche Primärversorgungseinheiten (PVE) entstehen weitere innovative Angebote im niedergelassenen Bereich. Sie bieten eine ganze Reihe von Vorteilen für Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etwa längere Öffnungszeiten, eine geregelte Vertretung bei Urlauben oder Krankenstand und ein erweitertes Angebot. Dort arbeiten verschiedene Gesundheitsberufe zusammen: Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, und viele andere mehr.

Die multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungseinheiten werden österreichweit eingerichtet. Ziel ist es, eine Verdreifachung der Anzahl bis 2025 zu erreichen. Die Errichtung von PVE wird mit 100 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln unterstützt. Die Novelle ist ein wichtiger Baustein, um dieses Geld abrufen und gezielt einsetzen zu können.

Die Novelle umfasst insbesondere eine Ermöglichung von reinen Kinder-PVE, um dem Mangel in diesem Fachgebiet zu begegnen. Außerdem werden Kinderärzte, die bereits eine Wahlarztpraxis betreiben, im Rahmen des Auswahlverfahrens gleich wie Kassenärzte behandelt. Zudem geht es um eine engere Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe und die Gleichberechtigung aller Gesundheitsberufe bei der Gründung. Andere Gesundheitsberufe können Gesellschafter einer PVE werden, Ärztinnen und Ärzte müssen mehr als 50 Prozent am Kapital der Gesellschaft halten. Die Novelle bringt ebenso eine Verfahrensbeschleunigung, insbesondere eine Verkürzung von Fristen, die Schaffung eines neuen, verkürzten Verfahrens bei 2 länger unbesetzten Kassenstellen und den Entfall der Bedarfsprüfung für gemeinnützige Ambulatorien, die ein PVE betreiben wollen.