Raab/Rauch: Erleichterungen bei Familienbeihilfe für Kinder mit erheblichen Behinderungen

Nach Valorisierung der Familienbeihilfe nun Verwaltungsvereinfachungen zur weiteren Unterstützung für Kinder mit erheblichen Behinderungen

Unter Federführung von Familienministerin Susanne Raab und Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch wurde heute im Vorfeld des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen im Familienausschuss beschlossen, dass es im Bereich der Familienbeihilfe deutliche Erleichterungen für Familien mit Kindern mit erheblichen Behinderungen geben wird.

"Ich freue mich, dass wir nun für Familien mit Kindern mit erheblichen Behinderungen einen weiteren Schritt zur Unterstützung im Alltag setzen. Durch die Verwaltungsvereinfachungen im Bereich der Familienbeihilfe bauen wir unnötige Bürokratie ab und schaffen somit Entlastung. Vor kurzem haben wir außerdem mit der Valorisierung der Familienleistungen einen Meilenstein in der Familienpolitik beschlossen – das bedeutet, dass auch die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit erheblichen Behinderungen ab dem 1. Jänner jährlich steigt", sagt Familienministerin Susanne Raab.

"Die heute im Familienausschuss beschlossene Novelle wird zu einer deutlichen Vereinfachung für Familien führen, die eine erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit einer erheblichen Behinderung beantragen. Wir beseitigen umständliche Wege sowie Doppelgleisigkeiten und beschleunigen dadurch den Antragsprozess erheblich", zeigt sich Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch erfreut. "So gewährleisten wir, dass die Unterstützung einfacher und schneller auch bei den Familien ankommt. Denn für Familien mit Kindern mit Behinderungen ist diese Leistung eine wesentliche Unterstützung, um notwendige Zusatzkosten decken zu können. Zusätzlich gewährleisten wir mit der Valorisierung der Familienbeihilfe ab Jänner 2023 auch in Zukunft eine zielgerichtete Unterstützung für jene, die sie wirklich brauchen", so Rauch.

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Ab dem 1. Jänner 2023 wird sie jährlich an die Inflation angepasst, das bedeutet im Jahr 2023 eine Erhöhung um 5,8 Prozent auf 164,90 Euro pro Monat.

Durch die Novelle soll zukünftig der Behindertenpass als Nachweis der erheblichen Behinderung für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe ausreichen, sodass keine zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind. Für die erhöhte Familienbeihilfe wird daher nur noch die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass als Grundlage für die erhöhte Familienbeihilfe notwendig sein, anstatt wie bisher mehrere Untersuchungen. Für Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenpasses ist darüber hinaus auch keine gesonderte Vorlage von Unterlagen, wie zum Beispiel Befunde, mehr nötig. Ein weiterer Punkt der Novelle ist die Erweiterung der Parteienrechte: Das Sachverständigengutachten wird in Zukunft in jedem Fall automatisch übermittelt.

Von der Valorisierung der erhöhten Familienbeihilfe profitieren rund 91.000 Kinder mit Behinderungen.

Mit den Erleichterungen bei der erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit erheblichen Behinderungen wird ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt. Zusätzlich wurde heuer im Zuge der Pflegereform bereits beschlossen, dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird und somit besonders Familien mit Kindern mit Behinderung zusätzlich unterstützt werden.