Nehammer/Kogler: Wir stehen geschlossen gegen Terror und Gewalt für das Miteinander und den Frieden

Gedenken an den Terroranschlag vom 2. November 2020

Im Gedenken an den Terroranschlag vom 2. November 2020 fand heute eine Kranzniederlegung am Desider-Friedmann-Platz in Wien statt. Daran nahmen Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Innenminister Gerhard Karner, Justizministerin Alma Zadić und Bürgermeister Michael Ludwig teil.

"Dieses Attentat galt all jenen, die unsere liberale Demokratie und ihre Werte hochhalten und schätzen. Es galt unserer Freiheit, zu leben, wie wir wollen. Es war ein Versuch, unsere Gesellschaft zu spalten. Dieser Versuch ist gescheitert", hielten Bundeskanzler Nehammer und Vizekanzler Kogler in einer gemeinsamen Erklärung fest.

Nach dieser Terrornacht stehe man noch geschlossener zusammen, so die Regierungsspitze. So unmenschlich die Tat auch gewesen sei, so menschlich seien die Hilfe und die Solidarität dieser Stunden gewesen. "Neben jenen, die durch den grauenhaften Anschlag getötet wurden, denken wir heute auch an die Heldinnen und Helden dieser Nacht. Sie sind Botschafterinnen und Botschafter einer Gesellschaft des Miteinanders und des Zusammenhalts. Sie haben ihr Leben riskiert, um andere zu schützen. Dafür sind wir ihnen zu großem Dank verpflichtet", so Nehammer und Kogler. Und weiter: "Wir stehen geschlossen gegen Terror und Gewalt für das Miteinander und den Frieden."

Bei dem Anschlag in der Wiener Innenstadt wurden 2 Männer und 2 Frauen getötet. Bevor der Attentäter von der Polizei erschossen wurde, verletzte er 13 weitere Personen teilweise schwer, 10 weitere verletzten sich auf der Flucht oder durch Glassplitter.

Hinterbliebene und Opfer wurden vom Staat entschädigt

Die Bundesregierung hat von Beginn an ihre Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen betont und daher für jene Betroffene, die auch nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) anspruchsberechtigt sind, finanzielle Mittel für zusätzliche Hilfeleistungen in Höhe von zunächst 2,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit kann den Betroffenen ein angemessenes, den zivilrechtlichen Grundsätzen entsprechendes Schmerzensgeld ausbezahlt werden. Überdies werden die Bestattungs- und Überführungskosten übernommen. Laut Sozialministerium wurden bisher rund 1,95 Millionen Euro aus dem Terror-Opferfonds ausbezahlt, weitere Zahlungen wurden angekündigt.

Bilder von diesem Termin sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.

Dokument

Erklärung von Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlags vom 2. November 2020 (PDF, 90 KB)