Bundeskanzler Nehammer: Abschaffung der kalten Progression ist dauerhafte Entlastung

Abschaffung ist eine der größten Strukturreformen in der Geschichte des österreichischen Steuersystems

"Wir haben in dieser Koalition das Steuersystem in Österreich schon mehrfach nachhaltig verändert, etwa mit der ökosozialen Steuerreform. Jetzt gehen wir mit der Abschaffung der kalten Progression den nächsten großen Schritt", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer beim Pressefoyer nach der Ministerratssitzung im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und Klubobfrau Sigi Maurer informierte der Kanzler über den Beschluss und die Details zur Abschaffung der kalten Progression.

Die kalte Progression bedeute eine schleichende Steuererhöhung. Viele Regierungen zuvor hätten über die Abschaffung gesprochen, diese aber nie beschlossen, so Nehammer. "Wir haben uns nun dazu entschlossen, die schleichende Steuererhöhung abzuschaffen, damit tatsächlich mehr vom Lohn übrigbleibt und die Menschen mehr Netto vom Brutto haben. Das große Ziel in dieser schwierigen Phase derzeit ist eine dauerhafte Entlastung." Allein im kommenden Jahr bedeute das eine Steuererleichterung in der Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro, die dann weiter anwachse und sich im Jahr 2024 auf rund 4,3 Milliarden Euro erhöhe. "Die Abschaffung der kalten Progression ist daher nachhaltig." Bis 2026 ergebe sich eine Steuerentlastung von insgesamt rund 20 Milliarden Euro.

Für die Bundesregierung sei wichtig gewesen, dass "wir breit helfen. Die Abschaffung der kalten Progression wird dauerhaft rund 7,5 Millionen Menschen in Österreich entlasten", betonte der Bundeskanzler, der dem Koalitionspartner für den "historischen und mutigen Schritt" dankte. Es handle sich um eine der größten Strukturreformen in der Geschichte des Steuersystems. "Ziel ist es und bleibt es, dass wir die Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen und einen Beitrag am Gemeinwohl in diesem Land leisten, entlasten und gleichzeitig unserer sozialen Verantwortung durch die Valorisierung der Sozialleistungen nachkommen", erklärte Bundeskanzler Karl Nehammer in seinem Statement.

Vizekanzler Kogler: Systemverbesserung des Steuersystems

Mit dieser Regierungssitzung seien gleich mehrere historische Schritte gelungen, hielt Vizekanzler Werner Kogler in seinen Ausführungen fest. Neben der Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung, der kalten Progression, und der Valorisierung der Sozialleistungen käme es zu einer entscheidenden Systemverbesserung des Steuersystems, nämlich zu dessen Ökologisierung, die zudem sozial tragfähig gemacht worden sei. Das sei deshalb so wichtig, weil man sich in einer Zeitenwende mit sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen befinde: "Wir können als Regierung eines kleinen Landes eine globale Inflation nicht wegzaubern. Gegen die Auswirkungen, die jedes Land betreffen, können wir allerdings gegensteuern: mit sozialer und ökonomisch vernünftiger Stoßrichtung", so der Vizekanzler.

Neben den Direkthilfen würde diese langfristige Maßnahme zu mehr wirtschaftlicher Verlässlichkeit führen und alle Lohn- und Einkommenssteuerzahlenden entlasten. "Je höher die Inflation, desto höher werden auch die Lohnabschlüsse sein, desto höher diese schleichende Steuererhöhung. Genau in diesem Ausmaß verschieben sich dann die Steuergrenzen, sodass dieses Phänomen wegfällt. Genauso wirke die Valorisierung der Sozialleistungen. Wenn eine besondere Teuerungswelle über das Land zieht, dann wird automatisch die Sozialhilfe erhöht", hielt Werner Kogler fest. Damit werde eine langjährige Forderung der Wirtschafts- und Sozialverbände umgesetzt. Er betonte, dass die Bundesregierung die soziale Tragfähigkeit der Reform besonders im Auge hatte. "Sie hilft jenen, die es besonders brauchen." So würde etwa eine Alleinerziehende mit einem Kind und einem Bruttogehalt von 1.300 Euro monatlich mit der Valorisierung der Absetzbeträge auf eine steuerliche Besserstellung in der Höhe von zirka 1.200 Euro kommen.

Finanzminister Brunner: Aus der kalten Progression Teil des Gesamtkonzepts zur Entlastung der Bevölkerung

"Der Beschluss zur Abschaffung der kalten Progression ist ein Teil des Gesamtkonzepts zur Entlastung der Bevölkerung", betonte Finanzminister Magnus Brunner. Die Entlastungsmaßnahmen seien auch notwendig, um die Kaufkraft und damit den notwendigen Konsum zu stützen. Denn die Expertinnen und Experten würden inzwischen davon ausgehen, dass die Inflation höher bleibe, als prognostiziert. "Daher können wir die Preisdynamik nicht mit Einzelzahlungen ausgleichen", sondern man müsse jetzt auch Strukturen verändern.

Die Abschaffung der kalten Progression sei hier die wichtigste Maßnahme und "steuerpolitisch wohl einer der größten Schritte der vergangenen 30 Jahre", so Brunner weiter. Als Grundlage der Berechnung habe man den Steuerprogressionsbericht von WIFO und IHS verwendet. Man werde mit der Abschaffung der kalten Progression die Steuerzahlenden 2023 um rund 1,8 Milliarden Euro entlasten. Zwei Drittel würden automatisch erfolgen, indem man alle Steuerstufen anpasse. Ein Drittel, gut 600 Millionen Euro, würden im kommenden Jahr unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger in der 1. und 2. Steuerklasse zurückfließen. "Etwa eine Pensionistin oder ein Pensionist mit einer Durchschnittspension von 1.580 Euro brutto monatlich profitiert im nächsten Jahr mit 370 Euro und bis 2026 insgesamt mit 3.700 Euro", erläuterte der Finanzminister anhand eines Beispiels. "Das bedeutet konkret mehr Lohn, dafür weniger Steuern." Das sei für ihn "ein Akt der Fairness gegenüber den Steuerzahlenden", so Brunner abschließend.

Pressefoyer nach dem Ministerrat

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