Bundesministerin Edtstadler: Eine Impfpflicht ist derzeit nicht geboten

Umsetzung der Empfehlungen der Impfpflichtkommission

"Wir haben derzeit eine erfreuliche Entwicklung, eine Atempause, die uns das Virus verschafft. Ich habe von Anfang an betont, dass die Impfpflicht das letzte Mittel ist. Sie ist als gravierender Grundrechtseingriff nur dann zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist", hielt Bundesministerin Karoline Edtstadler bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt mit Gesundheitsminister Johannes Rauch fest. "Es gibt eine ganz klare Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der hier Kriterien aufstellt, wann eine Impfpflicht grundrechtlich gerechtfertigt sein kann. Diese Rechtfertigung ist immer anhand der epidemiologischen Situation zu beurteilen", betonte die Kanzleramtsministerin. Jetzt liege eine Einschätzung der Impfpflichtkommission vor. Die Kommission war gleichzeitig mit dem Impfpflichtgesetz eingeführt worden.

Schutz der Gesundheitseinrichtungen als legitimes Ziel einer Impfpflicht

"Ich darf an die verfassungsrechtlichen Kriterien erinnern, die hier zugrunde gelegt worden sind: Eine Impfpflicht muss ein legitimes Ziel verfolgen, also den Schutz der Gesundheitseinrichtungen vor Augen haben. Es muss ein geeignetes Mittel geben, das zur Zielerreichung erforderlich sein muss. Eine Impfpflicht muss auch im Sinne der Verhältnismäßigkeit angemessen sein", so Edtstadler.

Die eingesetzte Kommission evaluiere diese Punkte laufend. "Im aktuellen Bericht ist die Einschätzung der Expertinnen und Experten ganz klar: Der Grundrechtseingriff durch eine Impfpflicht ist derzeit nicht geboten, daher nicht verhältnismäßig. Selbstverständlich schließen wir uns dieser Empfehlung der Kommission an", verwies Karoline Edtstadler darauf, dass die Kommission die genannten Punkte geprüft habe. "Der Schutz der Gesundheitseinrichtungen ist ein legitimes Ziel. Die Eignung der Impfung ist grundsätzlich weiterhin gegeben, um dieses Ziel zu erreichen. Die Umsetzung der Impfpflicht ist derzeit aber nicht erforderlich, weil wir eine positive Entwicklung mit etwa 530 belegten Betten auf Normalstationen haben. Daraus folgt, dass die Angemessenheit im Moment nicht gegeben ist", erläuterte Bundesministerin Edtstadler. Mit Blick auf den Herbst betonte die Ministerin jedoch, dass man derzeit noch nicht wisse, wie sich das Virus weiterentwickle und welche Varianten noch auftreten würden.

Bilder von der Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.