Bundeskanzler Karl Nehammer: Von der ökosozialen Steuerreform profitiert die Umwelt und damit wir alle

Ministerrat beschließt 2,5 Millionen Euro zur Behandlung von psychischen Erkrankungen in Folge der Pandemie

"Durch die Pandemie sind viele Menschen verstärkt belastet. Es entstehen neue Formen des psychischen Stresses, das trifft nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Deswegen haben wir uns darauf verständigt, die Mittel für die psychosoziale Gesundheit zu erhöhen. Es wird 2,5 Millionen Euro mehr für diesen Bereich geben. Diese Mehrgeldmittel sollen jenen zur Verfügung gestellt werden, die es dringend brauchen, damit sie die Möglichkeit haben, eine Gesprächstherapie oder andere psychosoziale Maßnahmen in Anspruch zu nehmen", hielt Bundeskanzler Karl Nehammer im Pressefoyer nach dem Ministerrat fest, das er gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Magnus Brunner abhielt.

Ökosoziale Steuerreform: Ökologisierung und Entlastung für jene, die einen Beitrag leisten

Ein zentrales Element im Regierungsprogramm sei die ökosoziale Steuerreform. Diese habe man den Menschen versprochen und dieses Versprechen werde nun, trotz der angespannten Corona-Situation, von der Regierung auch eingelöst. "Ziel ist es, die Menschen zu entlasten, unser Steuersystem umzubauen, eine Ökologisierung einzuleiten und gleichzeitig immer darauf zu achten, dass denjenigen, die arbeiten und einen wesentlichen Beitrag zu unserem Sozialsystem und Wohlfahrtsstaat leisten, auch tatsächlich mehr Geld zum Leben bleibt. Das ist gelungen. Wir werden diese Menschen entlasten", zeigte sich der österreichische Regierungschef zufrieden.

Man habe bei der Steuerentlastung mit den Geringverdienern begonnen. Nun würden die mittleren Einkommen, die nächsten Steuerstufen, entlastet. Das betreffe 3,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die unmittelbar durch diese Reform profitieren würden.

Entlastung auch für Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen

Darüber hinaus würde ein Zeichen für jene gesetzt, die "unglaublich viel" zur Gesellschaft beitragen: die Familien. Der Familienbonus an sich sei schon ein wichtiges Instrument, um zu zeigen, dass sie nicht vergessen werden. Nun werde der Familienbonus von 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Zudem war es den Regierungspartnern wichtig, dass auch Menschen mit kleinen Pensionen am Ende des Monats mehr übrigbleibt.

Eine weitere Entlastung betreffe auch jene, die keine Steuern zahlen. "Wir haben uns dazu entschlossen, den Menschen direkt zu helfen: Diesen Menschen werden die Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. Damit sie tatsächlich auch, obwohl sie keine Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind, mehr zum Leben haben", so Karl Nehammer.

Die Umbaumechanismen im Steuersystem seien zudem nachhaltig und würden durch den Klimabonus auf die individuelle Situation der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie auf die Lebensumstände in den einzelnen österreichischen Regionen eingehen. "Von dieser großen Reform profitieren nicht nur die Menschen, sondern auch die Umwelt. Wir müssen in Österreich alle einen Beitrag leisten, damit wir dem Klimawandel so begegnen, dass er nicht immense Folgen für die Menschen hat. Gleichzeitig, und das war die Kunst, muss es trotz des Umbaus des Steuersystems möglich sein, auch eine Entlastung zu erreichen. Das ist gelungen, auch deshalb, weil die Koalitionspartner hier viele Stunden an Zeit investiert haben und in Summe ein gutes Paket geschnürt haben", bedankte sich Bundeskanzler Nehammer bei den Verhandlungsteams für die hervorragende Arbeit.

Vizekanzler Kogler: "Gutes wird günstiger, Schädliches wird teurer"

Vizekanzler Werner Kogler verwies darauf, dass es sich bei der Reform um die "größte Transformation des Steuersystems in der Zweiten Republik" handle, weil sie "ökologisch nachhaltig, sozial verträglich und ökonomisch vernünftig" sei. Darüber hinaus werde sie auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen.

Die Reform zeichne sich durch den Einstieg in die CO2-Bepreisung, die Rückverteilung über den regionalen Klimabonus mit regionalem Ausgleich und die variablen "selbst mitdenkenden" Elemente hinsichtlich der schwankenden CO2-Preise aus. "Wenn die Energiepreise besonders stark steigen, dann würde der CO2-Preis zurückgehen. Wenn die Energiepreise besonders stark sinken, dann würde der CO2-Preis steigen. Das führt zu einem verlässlichen Pfad, auf den sich sowohl die Haushalte und erst recht Gewerbe und Industrie einstellen können. Das ist in dieser Vielschichtigkeit tatsächlich ein neues und einmaliges Modell", betonte Kogler, der auch den vielen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Finanzministerium und im Klimaschutzministerium für ihren Beitrag dankte.

Unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Wirtschaft wurden alle Klimaschutzmaßnahmen so gestaltet, dass die ohnehin sehr fortschrittlichen Industrien und Gewerbebetriebe im Land verbleiben können und nicht zur Abwanderung gezwungen werden. Nationale Spielräume würden bestmöglich genützt, um in Österreich bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Diese Reform sei ein "unumkehrbarer Meilenstein. Gutes wird günstiger, Schädliches wird teurer. Das ist der Einstieg in den Umstieg", so Kogler, der sich erfreut darüber zeigte, dass diese Bundesregierung im Bereich des Klimaschutzes in eineinhalb Jahren mehr zustande gebracht habe, als viele Vorgängerregierungen zusammen.

Finanzminister Brunner: Wachstumsprognosen für Österreich erfreulich

Finanzminister Magnus Brunner führte in seinem Statement aus, dass die Pandemie nicht nur gesundheitspolitische, sondern auch gesellschaftspolitische und volkswirtschaftliche Auswirkungen hätte. Dennoch würden die Prognosen positiv stimmen. "Die Wirtschaftsforscher rechnen momentan mit einem Wachstum von rund 4 Prozent für 2021 und von über 5 Prozent für 2022, da ist der Lockdown schon eingepreist. Das ist natürlich eine extrem erfreuliche Entwicklung." Auch das aktuelle Moody’s-Rating für Österreich bleibe trotz der Schwierigkeiten unverändert. Positiv bewerte Moody’s im Bericht die hohe Qualität der Institutionen in Österreich und die gesetzten Maßnahmen als Reaktion auf die COVID-Krise.

Erfreulich sei auch, dass die ökosoziale Steuerreform für einen positiven Effekt sorgen werde. "Wir werden über die Steuerreform eine Steigerung des Bruttoinlandprodukts 2022 von 0,5 Prozent und 2023 von 0,8 Prozent zusätzlich verzeichnen. Das hilft uns sehr im wirtschaftlichen Wachstum und im Beschäftigungsbereich. Dadurch können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Faktor Arbeit wird ganz massiv entlastet", so der Finanzminister.

Steuerreform soll Faktor Arbeit entlasten, umweltfreundliches Verhalten fördern und Standort stärken

"Wir entlasten nicht nur arbeitende Menschen, sondern setzen auch Anreize für umweltfreundliches Verhalten und stärken damit den Standort. Das ist einer der entscheidenden Punkte. Klimaschutz, Wirtschaft und Standort schließen einander nicht aus." Bis 2025 entlaste man mit rund 18 Milliarden Euro, etwa mit der Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer, der Reduktion beziehungsweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, dem Familienbonus Plus und dem Mehrkindbetrag.

Auch die Ökologisierung sei ein Kernthema der ökosozialen Steuerreform. "Es geht dabei um die Akzeptanz. Wir müssen die Menschen auf diesem Weg mitnehmen und deshalb gibt es auch den sozialen Ausgleich. Es soll jenen Menschen mehr zum Leben bleiben, die sich umweltfreundlich verhalten", sagte Brunner. Die CO2-Bepreisung sei ein Einstieg und bedeute eine Brücke zwischen Ökologie und Wirtschaft. Jeder Preis habe einen Lenkungseffekt, wenn die Begleitmaßnahmen passen. Der Stufenplan biete zudem Investitionssicherheit für Unternehmen in den nächsten Jahren. Auch der Anreiz für klimafreundliche Investitionen sei wichtig, was mit dem Investitionsfreibetrag und weiteren umweltbezogenen Absatzmöglichkeiten geschehe.

Darüber hinaus sei auch die Standortstärkung wesentlich. "Wir wollen den Aufschwung des Jahres 2021 auch langfristig sichern, um den Wohlstand in Österreich zu erhalten. Das geschieht mit unterschiedlichen Maßnahmen etwa durch Steuern- und Abgabensenkungen am Standort Österreich. Von diesen Maßnahmen profitiert die Umwelt, der Standort und die Gesellschaft insgesamt", bekräftigte Finanzminister Brunner, der auch betonte, dass die Begutachtung ernst genommen wurde. "Die Einwände und Ideen, die eingebracht wurden, waren wichtig. Wir haben auch einige Anregungen aufgenommen und im Entwurf berücksichtigt." So werde die Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer mit der Einführung eines Mischsteuersatzes bereits am 1. Jänner spürbar. Ursprünglich war das mit 1. Juli geplant. Auch einige Anregungen bezüglich Praxisnähe seien bedacht worden, etwa bei der Mitarbeiterbeteiligung oder beim Miet-Kauf-Modell im gemeinnützigen Wohnbau. Damit die Eigentumsbildung gefördert werden könne, werde mit 1. April 2022 der Vorsteuerberechtigungszeitraum auf 10 Jahre verkürzt, so Magnus Brunner abschließend.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.