Kultusministerin Raab: Öffentliche Gottesdienste werden bis auf weiteres ausgesetzt

Gemeinsame Regelung von allen 16 Kirchen und Religionsgesellschaften: Keine öffentlichen Gottesdienste, aber Gotteshäuser sind für persönliche Gebete weiterhin geöffnet

Die Zahl der täglich neuen Corona-Infektionen hat zuletzt einen neuen Höchststand erreicht. Parallel zu den neuen Verschärfungen der Bundesregierung haben sich die 16 Kirchen und Religionsgesellschaften heute auf eine neue Regelung zur Eindämmung der Pandemie geeinigt:

Öffentliche Gottesdienste werden ausgesetzt, jedoch stehen die Gotteshäuser beispielsweise für persönliche Gebete weiterhin offen.

Diese Regelung gilt ab Dienstag, 0 Uhr bis vorerst 6. Dezember 2020. Dazu gab es am Montag auch eine Videokonferenz von Kultusministerin Susanne Raab mit Vertretern der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften.

Kultusministerin Susanne Raab: "Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Infektionszahlen zu senken, um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten. Ich danke allen Kirchen und Religionsgesellschaften, dass sie die öffentlichen Gottesdienste aussetzen. Mir ist bewusst, dass das gemeinsame Feiern der Gottesdienste für viele Menschen eine enorme Bedeutung hat. Mir ist auch bewusst, dass gerade für Christinnen und Christen dieser Verzicht zu Beginn der Adventszeit ein großes Opfer bedeutet. Aber derzeit sind diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich. Deshalb danke ich allen Kirchen und Religionsgesellschaften für die gemeinsame Kraftanstrengung, um das Virus einzudämmen."

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