Kultusministerin Raab: Öffentliche Gottesdienste sind unter strengen Maßnahmen wieder möglich

Vor dem Hintergrund der am Mittwoch von der Bundesregierung vorgestellten Maßnahmen zur schrittweisen Öffnung wurde gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart, dass jene strengen Maßnahmen gelten, die bereits vor dem Lockdown gültig waren. Die neue Regelung tritt ab Montag, 7. Dezember, 0 Uhr, in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

  • Öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich.
  • Während des gesamten Gottesdienstes ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Desinfektionsmittel werden ausreichend zur Verfügung gestellt.
  • Zwischen den Gläubigen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern in alle Richtungen einzuhalten.
  • Die Pflicht zum Mindestabstand gilt nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – hierbei ist ebenfalls ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
  • Gemeinde- und Chorgesänge werden bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • Aufschiebbare religiöse Feiern werden auch aufgeschoben (zum Beispiel Trauungen).

Darüber hinaus werden die Kirchen und Religionsgesellschaften weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus setzen (zum Beispiel Einsatz von Online-Angeboten, kürzere Dauer von Gottesdiensten, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank).

Kultusministerin Susanne Raab: "Ich danke allen Kirchen und Religionsgemeinschaften für das Durchhalten während des Lockdowns. Es ist sehr wichtig, dass die Religionsausübung nun wieder in Form von öffentlichen Gottesdiensten möglich sein wird, weil sie den Gläubigen in dieser herausfordernden Zeit sehr viel Halt gibt. Mit dieser Vereinbarung und den strengen Maßnahmen werden die Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin sicherstellen, dass sich das Coronavirus nicht weiter ausbreitet."

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