Frauenministerin Raab zu Sonderbetreuungszeit: "Entlastung von Frauen und Familien hat für Bundesregierung Priorität"

Rahmenbedingungen für sichere Betreuung angepasst

"Viele Eltern haben für die Betreuung ihrer Kinder in den letzten Wochen und Monaten bereits ihren Jahresurlaub aufbrauchen müssen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir als Bundesregierung zusätzlich zum Rechtsanspruch auch eine Ausweitung der Corona-Sonderbetreuungszeit von 3 auf 4 Wochen fixiert haben. Davon werden vor allem Frauen profitieren", sagt Frauenministerin Susanne Raab zum Initiativantrag auf einen Rechtsanspruch auf die Corona-Sonderbetreuungszeit.

Im Hinblick auf die verschärften Corona-Maßnahmen sei die Verlängerung auf 4 Wochen eine wichtige Entlastung für die Familien, vor allem für alleinerziehende Mütter, meint Raab. Gerade Alleinerzieherinnen seien auf Kinderbetreuungseinrichtungen angewiesen und für sie hätten Planbarkeit und Verlässlichkeit in der Betreuung Priorität. Wenn nun Kinder aufgrund einer eigenen Infektion oder Infektionen in ihrem Umfeld in der Schule oder im Kindergarten zu Hause bleiben müssen, sei eine Anpassung der Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung essenziell.

Raab: "Die Corona-Krise bleibt eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Vor allem für Familien und Frauen ist diese Zeit eine absolute Ausnahmesituation und mitunter eine starke Belastung. Familie, Kinderbetreuung und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist keine einfache Sache. Die Bundesregierung tut alles, um Eltern und vor allem alleinerziehende Frauen in dieser Situation zu unterstützen. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit ist dafür ein weiterer wesentlicher Beitrag."

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