Karoline Edtstadler: "Laufende Abstimmungen mit unseren Nachbarstaaten bringen Erleichterungen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Ausland"

Rund 200.000 Einpendlerinnen und Einpendler aus dem Ausland sind in Österreich als Fachkräfte oder in Gesundheits- beziehungsweise Pflegeberufen, aber auch als Erntehelfer tätig und leisten so in unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag. Aufgrund der Coronakrise haben alle EU-Staaten strenge Ein- und Ausreisebestimmungen erlassen und damit die Reisefreiheit massiv eingeschränkt. Einreisende müssen in allen Staaten grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne.

"Diese Regelungen stellen die Wirtschaft, die Landwirtschaft, aber vor allem auch unser Gesundheits- und Pflegesystem vor große Herausforderungen. Daher müssen wir vor allem mit unseren Nachbarstaaten in der Krise eng abgestimmt vorgehen. Durch täglichen Kontakt mit meinen Amtskolleginnen und Amtskollegen konnten in den letzten Tagen und Wochen eine Reihe von Ausnahmen für Pendlerinnen und Pendler aus dem Ausland erreicht werden. Davon profitieren nicht nur die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber, sondern auch die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Wir werden daher als Bundesregierung unsere Arbeit weiter fortsetzen, um rasch Lösungen für alle Pendlerinnen und Pendler zu erreichen. Ab 14. April treten neue Regelungen mit Tschechien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur in Kraft. Und gemeinsam mit Staatssekretär Magnus Brunner erarbeite ich gerade mit Ungarn und Rumänien eine Möglichkeit, dass Arbeitskräfte aus Rumänien mit dem Zug nach Österreich reisen können", betont Europaministerin Karoline Edtstadler.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Tschechien:

Die Grenzen sind geschlossen, für Pendler gilt die Verpflichtung, die Grenze im Mindestintervall von 21 Tagen zu überschreiten und sich nach ihrer Rückkehr in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Davon ausgenommen sind Pendler aus dem Gesundheitsbereich.

Ab 14. April wird die Ausnahme auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der kritischen Infrastruktur ausgeweitet. Vor allem technische Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie beispielsweise pharmazeutische Mitarbeiter oder Mitarbeiter in der Energieversorgung. Zudem wurde das Mindestintervall auf 14 Tage verkürzt.

Ungarn:

Ungarische Staatsbürger und EWR-Bürger mit Wohnsitz in Ungarn dürfen nach Ungarn ein- und ausreisen, es besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende.

Österreichische und ungarische Staatsbürger dürfen im Besitz einer Bestätigung des Arbeitgebers oder einer Bestätigung des Eigentumsrechtes oder Benützungsrechtes der bebauten Bodenfläche ohne Kilometereinschränkung zwischen den beiden Ländern pendeln. Die Arbeitnehmer sind von der Quarantänepflicht sowie vom Einreiseverbot für Ausländer befreit.

Slowakei:

Einreiseverbot für nichtslowakische Staatsangehörige und 14-tägige Quarantänepflicht in staatlichen Einrichtungen für alle Einreisenden.

Davon ausgenommen sind alle Personen deren Wohnsitz in der Slowakei ist, und die bis zu 30 Kilometer von der Staatsgrenze entfernt arbeiten und eine Bestätigung ihres Arbeitgebers mit sich führen.

Slowenien:

Slowenische und ausländische Staatsangehörige müssen 14 Tage nach Ankunft in Quarantäne verbringen, wobei die Details im Einzelfall vom Gesundheitsministerium festgelegt werden.

Pendler sind von den Quarantänevorschriften ausgenommen. Sie müssen neben einem amtlichen Reisedokument einen Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitführen.

Rumänien:

Für alle Einreisende gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Derzeit laufen Verhandlungen mit Ungarn und Rumänien über eine Lösung, mit der Rumäninnen und Rumänen, die in Österreich tätig sind, mit dem Zug durch Ungarn zu ihrem Arbeitsplatz reisen können.