Bundeskanzler Kurz: Gastronomie ist Teil der österreichischen Seele und der österreichischen Identität

Wirtshauspaket von 500 Millionen Euro zur Unterstützung geschnürt

"In Österreich ist die Zahl der Neuansteckung weiterhin außerordentlich gering. Wir haben mittlerweile mehrere Bundesländer, in denen es keine Neuansteckungen mehr gibt. Unser Land befindet sich auf einem guten Weg. Das ist auch die Basis dafür, dass wir die Wirtschaft wieder hochfahren können. Daher können wir wie geplant am 15. Mai die Gastronomie wieder öffnen", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz zum Thema "Unterstützung der heimischen Gastronomie" im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer informierte der Bundeskanzler über die geplanten Unterstützungsmaßnahmen.

Konsum ankurbeln – Wirtinnen und Wirte steuerlich entlasten

Die Gastronomie ist Teil der österreichischen Seele und der österreichischen Identität. Sie macht unser Land aus. "Gerade für die Gastronomie und den Tourismus sei die Krise eine ganz besondere Herausforderung. Als Bundesregierung sehe man sich daher in der Verantwortung, in dieser schwierigen Zeit zu helfen", so Sebastian Kurz. Das sei zum einen mit den Hilfspaketen für die Zeit der Schließung erfolgt, in der auch die Gastronomie die Möglichkeit gehabt habe, auf Kurzarbeit zurückzugreifen und außerdem 75 Prozent der Betriebskosten durch die Republik ersetzt wurden.

"Wir wissen aber, dass es mit der Öffnung alleine noch nicht erledigt ist. Der Konsum wird nicht sofort wieder auf 100 Prozent anspringen. Wir haben uns daher als Bundesregierung in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer auf ein Wirtshauspaket geeinigt", betonte der Bundeskanzler. Dieses solle dazu beitragen, "den Konsum anzukurbeln und die Wirtinnen und Wirte in unserem Land steuerlich zu entlasten. In Summe umfasst dieses Paket ein Volumen von 500 Millionen Euro." Darin enthalten seien Maßnahmen zur Senkung der Mehrwertsteuer auf antialkoholische Getränke bis hin zu einer Ausweitung der Pauschalierung, um insbesondere auch Gasthäuser im ländlichen Raum zu unterstützen.

Natürlich gebe es neben der Gastronomie noch andere Gruppen, die ganz besonders betroffen sind, etwa Kulturschaffende, Veranstalter, der Bereich des Tourismus und der Reisebüros. Für diese Branchen werde es natürlich auch möglichst zielgerichtete Lösungen und Unterstützungen geben, um nicht nur die Phase der Schließungen, sondern auch die Monate danach zu überstehen.

Regional konsumieren und kaufen

Abschließend bedankte sich Sebastian Kurz beim Koalitionspartner, den zuständigen Regierungsmitgliedern und der Wirtschaftskammer für "die gute und schnelle Zusammenarbeit in der Erarbeitung dieses Wirtshauspakets. Es ist ein wichtiges Paket, um die Betriebe in unserem Land zu unterstützen." Der Bundeskanzler appellierte an die Bevölkerung: "Konsumieren und kaufen Sie möglichst regional, um so die österreichische Wirtschaft zu beleben."

Betrieben aus der Krise helfen

Vizekanzler Werner Kogler erinnerte daran, dass viele Betriebe in den besonders von der Coronakrise betroffenen Branchen unverschuldet in eine wirtschaftlich schwierige Situation gekommen sind. Die Absicht der Regierung sei es nun, mit gezielten Hilfspaketen möglichst vielen Betrieben wieder aus der Krise zu helfen. Neben den allgemeinen Maßnahmen – wie Steuerstundungen, Kurzarbeit, Garantien oder Zuschüssen – seien für die besonders betroffenen Branchen deshalb spezielle Unterstützungspakete vorgesehen. Im Bereich der Gastronomie sollen in erster Linie steuerliche Maßnahmen gesetzt werden, um den Betrieben Erleichterungen zu verschaffen. "Auf diese Art und Weise kann man unkompliziert und relativ rasch unterstützen", so Kogler. Der Vizekanzler betonte in Hinblick auf die Wiedereröffnung der Gaststätten auch die Bedeutung der Eigenverantwortung aller, denn "wir wollen nicht leichtfertig eine zweite Erkrankungswelle riskieren".

Schnelle und unbürokratische Erleichterungen für Gastronomie

Bundesministerin Elisabeth Köstinger nahm zu den einzelnen Punkten des Gastronomiepakets Stellung: "Die Vorbereitungen für das Aufsperren am 15. Mai laufen bereits auf Hochtouren. Viele Fragen einer zuletzt stattgefundenen Online-Befragung haben die wirtschaftliche Zukunft der Gastronomiebetriebe betroffen. Die Regierung wird dieses Hochfahren so gut es geht begleiten." Mehr Abstand bedeute weniger Tische und somit weniger Umsatz. Die letzten Wochen hätten im Zeichen der Liquiditätssicherung gestanden. Das jetzige Paket mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro solle für Entlastung sorgen. "Wir haben 41.000 betroffene Betriebe und 145.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von den Maßnahmen profitieren sollen", so Köstinger, die sich bei Finanzminister Blümel für die Möglichkeit bedankte, das Paket umsetzen zu können.

"Wir senken die Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke von 20 auf 10 Prozent und somit auf einen Minimumsteuersatz. Für alkoholische Getränke ist das aufgrund von EU-Vorgaben nicht möglich. Das bedeutet, dass die Gastronomen die Getränkekarten gleich belassen sollen, nachdem zuletzt die Sorge von steigenden Preisen gegeben war. Weiters heben wir die Obergrenze pauschalierter Betriebe von 255.000 Euro auf 400.000 Euro an. Das ist eine spürbare Entlastung für die Betriebe im ländlichen Raum", betonte die Tourismusministerin. Hier wolle man schnell und unbürokratisch helfen. Dazu kämen Erleichterungen bei den Teilpauschalen – Mobilitätspauschale und allgemeine Grundpauschale. "Wir wollen die Schaumweinsteuer senken beziehungsweise generell abschaffen. Hier heben wir eine Ungleichheit gegenüber Importen auf", erläuterte Köstinger weitere Punkte.

Auch die Einstellung von Aushilfskräften werde für die Gastronomie spürbar erleichtert. Man werde Essensgutscheine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuerlich weiter vergünstigen sowie Geschäftsessen in einem höheren Ausmaß steuerlich absetzbar machen. "Das Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro wird schnellstmöglich wirksam. Jeder einzelne Betrieb wird das rasch ohne auszufüllende Anträge spüren", verwies Elisabeth Köstinger auf die allgemeinen Vorteile des Gastronomiepakets.

Maßnahmen für Wirtschaftsprognosen entscheidend

Finanzminister Gernot Blümel erläuterte in seinem Statement die Wirtschaftsprognosen der Europäischen Kommission: "Wenn man nach den Prognosen der Kommission geht, dann dürfte Österreich besser durch die Krise kommen als andere Länder. Die Kommission ist der Ansicht, dass Österreich Ende 2021 nach Deutschland das zweitbeste Wirtschaftswachstum in der EU haben wird. Ob wir dieses Ziel erreichen werden, hängt von den Maßnahmen ab, die wir jetzt setzen."

"Die Gastronomie stellt eine besondere Herausforderung dar, nicht nur aufgrund der Schließungen in Folge der Corona-Pandemie, sondern auch aufgrund der derzeit schleppenden Nachfrage", begründete der Finanzminister das Wirtshauspaket.

Das Paket enthalte im Detail folgende Entlastungen: eine Senkung der Mehrwertsteuer auf alkoholfreie Getränke (Entlastung von rund 200 Millionen Euro), eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung durch Anhebung des Satzes von 255.000 auf 400.000 Euro, die Erhöhung der Grundpauschale von 10 auf 15 Prozent und der Mindestpauschale von 3.000 auf 6.000 Euro (Entlastung von etwa 100 Millionen Euro) sowie die Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2 Prozent auf bis zu 6 Prozent. Zudem kann die Steuerfreiheit auf Essensgutscheine von derzeit 4,40 Euro auf 8 Euro und auf Lebensmittelgutscheine von 1,10 Euro auf 2 Euro (Entlastung von 150 Millionen Euro) erhöht werden. Die Absetzbarkeit von Geschäftsessen werde von 50 auf 75 Prozent angehoben (etwa 25 Millionen Euro Entlastung) und die Abschaffung der Schaumweinsteuer von 1 Euro pro Liter durchgeführt (rund 25 Millionen Euro Entlastung).

Der Finanzminister nannte zum Abschluss 2 Beispiele: "Ein Dorfgasthaus mit einem Umsatz von 115.000 Euro im Jahr zahlt aktuell 3.670 Euro Steuern, mit diesen Maßnahmen nur mehr 871 Euro. Ein Gasthaus mit 160.000 Euro Jahresumsatz zahlt derzeit Steuern von 6.260 Euro und künftig nur mehr 2.390 Euro."

Bilder von dieser Pressekonferenz sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramts kostenfrei abrufbar.