Ministerrat: Adaptierung für Vierte Geldwäscherichtlinie auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein beim Ministerrat am Mittwoch die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Adaptierungen im Zusammenhang mit der Vierten Geldwäscherichtlinie auf den Weg gebracht. Zudem wurde Finanzminister Eduard Müller für internationale Finanzinstitutionen nominiert.

Der von der EU-Kommission geforderte Umsetzungsbedarf im Zusammenhang mit der Vierten Geldwäscherichtlinie beinhaltet Maßnahmen, die vorwiegend die Bereiche der Rechtsanwälte und Notare betreffen. Von europäischer Seite wurden bei diesen Berufsgruppen etwa Klarstellungen und Nachjustierungen gefordert. Auch die Förderung der Zusammenarbeit der für Belange der Geldwäsche-Prävention und -Bekämpfung zuständigen Behörden und Stellen soll erzielt werden.