Ministerrat bringt Universitätsfinanzierung neu auf den Weg

Mehr Mittel und neuer Verteilungsschlüssel sollen bessere Bedingungen für Studierende und für die Forschung bringen

Bildungsminister Heinz Faßmann stellte beim Pressefoyer nach dem Ministerrat das neue Uni-Finanzierungsgesetz vor, das als Ministerratsvorlage verabschiedet wurde. "Eine zehnjährige Diskussion hat zu einer vernünftigen Lösung geführt: Es wird mehr Geld für die Unis geben, dazu einen ausgewogener Schlüssel für die Verteilung des finanziellen Zuwachses." Die Mittelzuteilung werde davon abhängen, wie viele Studierende an einer Universität ausgebildet werden und – als Wettbewerbskomponente – wie viele davon graduieren werden. Daneben werde es eine Basiskomponente für die Forschung geben und dazu wiederum als Wettbewerbskomponente, wie erfolgreich eine Universität beim Einwerben von Drittmitteln, als Indikator für Forschungserfolge, sei. "Wir verfolgen dabei vor allem zwei Ziele: Erst einmal die Studienbedingungen zu verbessern und damit mehr Studierende zum Abschluss zu führen. Zweitens sollen die Bedingungen für die Forschung verbessert werden." Man könne mit Hilfe der zusätzlichen Ressourcen etwa 500 neue Professuren samt Infrastruktur und Mitarbeitern einstellen. "Doch wie diese Ressourcen eingesetzt werden sollen, werden die Universitäten autonom entscheiden."

Ein Vorteil sei die Planbarkeit. Doch um die Anzahl der Studierenden und die Anzahl der Studienplätze zur Übereinstimmung zu bringen, benötigen die Universitäten Instrumente für ein verantwortungsvolles Zugangs-Management. "Wir sind überzeugt, dass wir vor einem wichtigen Paradigmenwechsel stehen, der in Richtung rationale objektivierte Vergabe von finanziellen Ressourcen weist." Es solle jedenfalls keine Reduktion von Studienplätzen geben. "Wir wollen die Zahl der aktiven Studierenden von 182 000 auf 190 000 steigern", so Faßmann abschließend.

Bilder vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Peter Launsky-Tieffenthal
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