Ministerrat beschließt Entlastung für Familien mit Familienbonus von 1 500 Euro

Jahressteuergesetz 2018 – besseres Service der Finanzverwaltung – verstärkte Betrugsbekämpfung

Die Bundesregierung hat in ihrer Ministerratssitzung am 13. Juni das Jahressteuergesetz 2018 beschlossen, womit eine Reihe steuerlicher Änderungen in einem Gesetzeskonvolut zusammengefasst werden. "Das Jahressteuergesetz zeigt beispielhaft, dass wir konsequent an der Umsetzung des Regierungsprogramms arbeiten. 3 wesentliche Zielsetzungen werden damit erfasst: die Vereinfachung des Steuersystems, die Abschaffung diverser Gebühren und die Verstärkung des Kampfes gegen Steuervermeidung", sagte Finanzminister Hartwig Löger im Pressefoyer nach dem Ministerrat im Bundeskanzleramt. Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs betonte, dass mit dem jeweiligen Jahressteuergesetz "künftig sämtliche steuerlichen Initiativen der Bundesregierung in einem Gesetz gebündelt" werden könnten: "Jahressteuergesetze schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für Steuerzahlende, und somit auch mehr Planungssicherheit, was einen wesentlichen Standortfaktor darstellt."

Der "wichtigste Teil" des Gesetzes betreffe die Einführung des Familienbonus Plus, "die größte Familienentlastungsmaßnahme mit einer Wirkung von 1,5 Milliarden Euro", die mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten werde, so Löger. Auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß sprach von der "größten steuerlichen Familienentlastung in Österreichs Geschichte." Vom Familienbonus Plus würden 950 000 Familien mit 1,6 Millionen Kindern profitieren. "Die Familien werden entweder zur Gänze von der Steuerlast befreit oder mit 1 500 Euro pro Jahr und Kind entlastet. Wir möchten damit insbesondere jene Familien wertschätzen, die seit Jahren den Staat mitfinanzieren", so Bogner-Strauß. Geringverdienende Alleinerziehende und Alleinverdiener würden von der Einführung eines Kindermehrbetrages profitieren und erhalten damit 250 Euro pro Jahr und Kind.

Finanzminister Löger und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs nannten weitere Eckpunkte des Jahressteuergesetzes 2018: Die Möglichkeit zu Auskunftsbescheiden, das Advanced Ruling, werde erweitert. Durch die Vorab-Auskunft des Finanzamtes werde eine höhere Rechtssicherheit hergestellt. Zudem werde eine begleitende Kontrolle, das sogenannte Horizontal Monitoring, eingeführt. Das Jahressteuergesetz 2018 beinhaltet auch Maßnahmen zur besseren Betrugsbekämpfung und gegen Steuervermeidung. In Summe erwartet sich der Finanzminister daraus Mehreinnahmen von rund 50 Millionen Euro.

Auf der Tagesordnung des Ministerrats stand auch ein weiteres Paket mit Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht. Das Sicherheitsinteresse der heimischen Bevölkerung stehe dabei stets im Mittelpunkt, so Innenminister Herbert Kickl. Unter anderem sollen die Behörden leichteren Zugriff auf die Auswertung von Handydaten von Asylsuchenden erhalten. Die Mitwirkungs- und Beitragspflichten von Asylwerberinnen und Asylwerbern sollen künftig erhöht werden, um ein rascheres Verfahren zu gewährleisten. Zudem soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl von seiner Amtsverschwiegenheit teilweise entbunden werden, wenn es zu falschen Darstellungen von Sachverhalten von Asylwerbern in der Öffentlichkeit kommt. Die Bevölkerung habe hier ein klares Recht auf sachliche und objektive Informationen, so der Innenminister.

Pressestatements vor dem Ministerrat

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Pressefoyer nach dem Ministerrat

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Ministerratsvorträge und Beilagen zu Schwerpunktthemen

Bilder sind über das Fotoservice des Bundeskanzleramtes kostenfrei abrufbar.