Bundesregierung trifft erste Entscheidungen im Kampf gegen politischen Islam

Islamgesetz findet erstmals Anwendung - Betrieb in 7 Moscheen wird untersagt, erste Imame ausgewiesen

Die Bundesregierung verkündete erste Konsequenzen aus den Prüfungen von Vorwürfen gegen Moscheen und Kultusgemeinden, die dem radikalen politischen Islam nahestehen sollen. "Sie wissen, dass Österreich ein Land der Vielfalt ist, in dem Religionsfreiheit ein hohes Gut darstellt. Es ist aber gleichzeitig klar, dass wir ein Rechtsstaat sind, in dem es gesetzliche Regeln braucht, um unser Zusammenleben zu ordnen. Radikalisierungstendenzen und der politische Islam haben in unserem Land keinen Platz", so Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Nach der Personalaufstockung und Kompetenzerweiterung des Kultusamtes zur besseren Umsetzung des Islamgesetzes wurden nun konkrete Ergebnisse präsentiert: "Das Kultusamt kann per Bescheid eine Kultusgemeinde auflösen und das Innenministerium kann bei rechtlichen Verstößen Imame ausweisen. Von diesem Recht machen wir erstmals Gebrauch", so Bundeskanzler Kurz. Im konkreten Fall wird per Bescheid der Betrieb in 7 Moscheen untersagt, die Moschee der nationalistischen "Grauen Wölfe" verboten, und die "arabische Kultusgemeinde" aufgelöst.

Islamgesetz als Wegweiser in Europa

Bundesminister Gernot Blümel verwies als zuständiger Kultusminister auf das von Sebastian Kurz geschaffene Islamgesetz 2015, das als Wegweiser in ganz Europa gelten könne. "Wesentliches Ziel des Gesetzes war es, Religion als Teil der Lösung im Integrationsprozess positionieren zu können. Damit Religion Teil der Lösung sein kann, muss sie einerseits Halt geben, aber auch Dialogbereitschaft fördern und Wertschätzung für Österreichs Kultur zum Ausdruck bringen. Es ist kein Widerspruch, ein gläubiger Muslim und gleichzeitig stolzer Österreicher zu sein", so Bundesminister Blümel.

Islamgesetz – Anwendung durch zuständige Behörden

Innenminister Herbert Kickl hielt fest, dass es "dem politischen Islam wesensimmanent ist, dass er die Grundwerte der persönlichen Freiheit, der Demokratie und unserer Rechtsstaatlichkeit ablehnt". Und weiter: "Jede demokratische Gesellschaft ist gefordert, einer Gegengesellschaft entschlossen entgegenzutreten." Er nahm in der Folge auf die konkreten Maßnahmen Bezug: "Das Islamgesetz untersagt Religionsgemeinschaften das Aufbringen von Mitteln aus dem Ausland. Wir haben eine entsprechende Meldung des Kultusamtes erhalten, wonach der Verein ATIB (Türkisch-islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich) dagegen verstößt. Daher wurden die Aufenthaltstitel von Imame seitens der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden einer Überprüfung unterzogen. Eine weitere Erteilung von Aufenthaltstiteln würde dem Islamgesetz widersprechen. Konsequenz davon ist, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in den vorliegenden Fällen die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen überprüft. Nach Rechtskraft der Entscheidung kann es somit zu einem Wechsel des Status zu einem 'illegalen Aufenthalt' kommen." Beim BFA liegen 11 Fälle gegen Imame zur Behandlung auf; in 2 Fällen wurden bereits negative Bescheide zugestellt. Weiteren rund 40 ATIB-Imame droht der Verlust des Aufenthaltstitels wegen des möglichen Verstoßes gegen die verbotene Auslandsfinanzierung. "Beim Erstantragsverfahren erfolgt die Ablehnung durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden. Bei einem Verlängerungsverfahren erfolgt die Befassung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl in Zusammenhang mit der Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme. Wenn eine BFA-Rückkehrentscheidung rechtskräftig ist, wird das Aufenthaltstitelverfahren eingestellt", erläuterte Kickl die rechtsstaatliche Vorgangsweise der möglichen Verfahren.

Gesellschaft und Staat schützen

Abschließend hielt Vizekanzler Heinz-Christian Strache fest, dass man erst am Anfang stehe. "Es ist nicht nur ein rein Wiener Phänomen, sondern es sind auch andere Bundesländer, vorwiegend in den Ballungszentren, betroffen." Er betonte, dass die Religionsfreiheit ein hohes Rechtsgut sei: "Anerkannte Religionsgemeinschaften genießen einen besonderen Schutz durch das Gesetz und sind auch Orientierungspunkte einer religiösen Erziehung. Umso wichtiger ist es, dass diese Werteorientierung nicht durch politische Indoktrination missbraucht wird." Es könne nicht sein, dass Hasspredigten unter dem Deckmantel einer Religion geduldet werden. "Viele Gläubige haben es nicht verdient, unter den Generalverdacht gestellt zu werden, staatsgefährdende Aktivitäten zu betreiben. Wir müssen den radikalen politischen Islam bekämpfen. Die vorgestellten Maßnahmen sind erste notwendige Schritte in die richtige Richtung", ergänzte Strache. Viele Einrichtungen seien mit Steuergeldern ohne entsprechende Überprüfung gefördert worden. Es sei notwendig, die dubiosen Finanzierungsströme zu untersuchen. "Wir zeigen Entschlossenheit bei solchen Entwicklungen, die in Gesellschaft und Staat nichts verloren haben. Es gibt daher ein Verbot der Auslandsfinanzierung und ein Verbot, gegen die positive Grundeinstellung zu Staat und Verfassung in Österreich zu verstoßen", betonte Vizekanzler Strache abschließend.

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