Bundesregierung beschließt Steuersenkung im Tourismus und Entlastung bei Arbeitslosenbeiträgen

Betriebe und Arbeitnehmer profitieren

In der heutigen Ministerratssitzung hat die Bundesregierung weitere Beschlüsse zur Entlastung der Bevölkerung gefasst. Im Tourismus wurde die angekündigte Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsbetriebe von 13 Prozent auf 10 Prozent umgesetzt. "Wir lösen damit ein zentrales Wahlversprechen aus dem Wahlkampf von Bundeskanzler Sebastian Kurz ein. Das Signal ist speziell für den sehr wichtigen Tourismus- und Wirtschaftsbereich in Österreich ein sehr positives", so Bundesministerin Elisabeth Köstinger beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. Die Senkung der Umsatzsteuer soll mit 1. November 2018 in Kraft treten, wodurch die Betriebe in der Hotellerie eine angemessene Frist für mögliche Vorkehrungen erhalten, so Bundesministerin Köstinger. Durch die beschlossene Maßnahme werde auch der österreichische Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich deutlich gestärkt. Zudem erwarte man ein kräftiges Investitionssignal der heimischen Betriebe.

Beate Hartinger-Klein, Elisabeth Köstinger © BKA/Regina Aigner

Als weitere Maßnahme zur Entlastung von Bürgern und Bürgerinnen mit niedrigeren Einkommen wurde die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge beschlossen. Dadurch sollen 450 000 Menschen mit rund 311 Euro pro Person und Jahr entlastet werden. "Künftig werden Menschen mit Einkommen bis 1 648 Euro keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Darüber hinaus wird eine Staffelung erfolgen. Das ist eine Entlastung, die im Geldbörserl ab Mitte des Jahres bei den Bürgern ankommt – darüber freuen wir uns sehr", so Bundesministerin Beate Hartinger-Klein.

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