IKT-Tauglichkeit
Die "IKT-Tauglichkeit" bezieht sich auf die Überprüfung legistischer Vorhaben auf ihre Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationstechnologie
Die "IKT-Tauglichkeit" bezieht sich auf die Überprüfung legistischer Vorhaben auf ihre Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationstechnologie