Kinderbetreuungsgeldsysteme

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz bietet 2 Systeme zur Auswahl:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) 
    Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.

Mit den verschiedenen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld-Konto sowie dem einkommensabhängigen System finden Familien somit ein vielfältiges und flexibles Angebot vor, das möglichst allen Wünschen und Vorstellungen ihrer persönlichen Lebensgestaltung entspricht.

Während im Pauschalsystem die Möglichkeit besteht, bis zu 18.000 Euro jährlich beziehungsweise bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr), dazuverdienen zu können, ist der Zuverdienst im einkommensabhängigen System nur in geringem Ausmaß möglich, da es sich dabei um einen Einkommensersatz handelt.

Von diesen Regelungen werden positive Impulse auf das Erwerbsleben der Frauen und eine partnerschaftliche Betreuung des Kleinkindes erwartet.

Insgesamt leistet das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere auch Vätern soll damit die Entscheidung für eine Babypause erleichtert werden.

Achtung

Bitte unterscheiden Sie Kinderbetreuungsgeld von Karenz. Karenz ist die arbeitsrechtliche Freistellung für unselbständig erwerbstätige Eltern. Die Dauer der arbeitsrechtlichen Karenz muss sich nicht mit der Bezugslänge des Kinderbetreuungsgeldes decken.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014