Antraglose Familienbeihilfe bei Geburt eines Kindes

Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen haben das gemeinsame Ziel, Eltern den Erhalt der Familienbeihilfe bei der Geburt ihres Kindes so einfach wie möglich zu machen. Seit 1. Mai 2015 gibt es daher die "Antraglose Familienbeihilfe". Behördenwege werden Ihnen so weit wie möglich erspart und im Sinne der Bürgerorientierung wird die Familienbeihilfe beziehungsweise der Kinderabsetzbetrag rascher ausbezahlt.

Was bedeutet das für frisch gebackene Eltern?

Die Daten Ihres im Inland geborenen Kindes sowie Ihre Personenstandsdaten werden durch das Standesamt im Zentralen Personenstandsregister erfasst. Anschließend werden diese Daten vom Bundesministerium für Inneres (ist Betreiber des Zentralen Personenstandsregisters) der Finanzverwaltung übermittelt. Die Finanzverwaltung wird auf Basis der vorliegenden elektronischen Daten automatisiert prüfen, ob alle Voraussetzungen und Informationen für die Gewährung und Auszahlung der Familienbeihilfe vorliegen.

Ist dies der Fall, brauchen Sie nichts weiter zu tun und weder einen Familienbeihilfenantrag auszufüllen noch mit Ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten von der Finanzverwaltung ein Informationsschreiben, das Sie über den Familienbeihilfenanspruch für Ihr Kind informiert. Zeitgleich mit diesem Schreiben wird der Familienbeihilfenbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Fehlen der Finanzverwaltung noch Informationen wie beispielsweise die Kontonummer (IBAN, BIC), dann ersuchen wir Sie, dem Finanzamt die fehlenden Daten bekannt zu geben beziehungsweise noch offene Fragen zu beantworten. Auch in diesem Fall brauchen Sie keinen Familienbeihilfenantrag zu stellen, Sie schicken einfach das Informationsschreiben mit Ihren Antworten und eventuellen Nachweisen an das Finanzamt zurück.

Sollte es nach Zusendung des Informationsschreibens von Ihrer Seite trotzdem noch Fragen geben, können Sie sich gerne an das Infocenter Ihres Finanzamtes wenden.

Behördenwege werden Ihnen so weit wie möglich erspart und im Sinne der Bürgerorientierung wird die Familienbeihilfe beziehungsweise der Kinderabsetzbetrag rascher ausbezahlt.

Die Finanzverwaltung kommt zu Ihnen

Um die Familienbeihilfe zu erhalten, ist kein Antrag erforderlich und kein Besuch beim Finanzamt notwendig. Die Finanzverwaltung wird selbständig aufgrund der Datenübermittlung aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) tätig.

Die Finanzverwaltung prüft, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Auszahlungsinformationen vorliegen.

Wenn ja,

bekommen Sie ein Informationsschreiben und zeitgleich wird die Familienbeihilfe auf das der Finanzverwaltung bekannte Konto überwiesen.

Wenn nein,

bekommen Sie ebenfalls ein Informationsschreiben und werden ersucht, fehlende Informationen nachzureichen oder Fragen zu beantworten.

Weitere Informationen rund um das Thema Geburt finden Sie unter