Gleichbehandlung ungeachtet von Geschlecht oder Herkunft
Wer sich in einer gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßenden Weise diskriminiert fühlt, kann eine Gleichbehandlungskommission anrufen, die den Fall prüft und ein Gutachten erstellt. Durch ihre Arbeit tragen die Gleichbehandlungskommissionen dazu bei, dass Diskriminierung beendet und Gleichbehandlung in der Arbeitswelt gelebt wird.
Quellen: