Gesetzespaket "Hass im Netz"
Das am 1. Jänner 2021 in Kraft getretene Gesetzespaket bringt einen effektiveren Schutz vor Hasspostings im Internet. Es wurden nicht nur zivil- und medienrechtliche Ansprüche sowie Straftatbestände ausgeweitet, sondern auch die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Hasspostings wesentlich erleichtert. Zu den Maßnahmen zählen die gerichtliche Löschung von Hasspostings mittels Mandatsverfahren sowie die Ausweitung der Prozessbegleitung und der Entfall des Kostenrisikos für Opfer im Strafverfahren.
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