Der WOHNSCHIRM schützt vor Wohnungsverlust und bei hohen Energiekosten
Der "WOHNSCHIRM" des BMSGPK schützt Mieterinnen und Mieter mit Mietrückständen aufgrund der COVID-19-Pandemie bzw. der Teuerungskrise vor Wohnungsverlust und Delogierung. Er kann zudem bei der Begleichung von Energiekostenrückständen unterstützen. Der "WOHNSCHIRM Miete" bietet dabei Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung sowie Unterstützungsleistungen bei Mietschulden oder Wohnungswechsel. Der "WOHNSCHIRM Energie" bietet Beratung zu Anbieterwechsel und Energiesparen und unterstützt bei der Antragsstellung und bei Energiekostenrückständen, um Energiearmut zu verhindern.
Quellen: