Verringerung von Ammoniak-Emissionen durch Einführung der Ammoniakreduktionsverordnung
Mit der Ammoniakreduktionsverordnung werden verbindliche Maßnahmen im Sinne der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für den Sektor Landwirtschaft erlassen. Gemeinsam mit Maßnahmen aus dem Nationalen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)-Strategieplan soll damit rasch eine Trendwende eingeleitet werden. Rasche Einarbeitung von Düngemitteln - insbesondere Harnstoffdüngern - sowie eine Abdeckungsverpflichtung für Lager von Wirtschaftsdüngern sollen Ammoniak-Emissionen erheblich verringern.
Informationen
Laufzeit: 2023
Durchführende Institution: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Quellen: