Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2023
Die UVP-G Novelle 2023 enthält Maßnahmen zur Verfahrenseffizienz und einen "Fast Track" für Vorhaben der Energiewende. Zudem werden durch diese Novelle Infrastrukturvorhaben wie Einkaufszentren einer strengeren Prüfung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf den Boden unterzogen. Begleitend wurde ein Leitfaden für Projektwerbende und Behörden herausgegeben, der näher zu den wichtigen Funktionen von Böden und zu bodenschonender Vorhabensplanung informiert.
Informationen
Laufzeit: 2023
Durchführende Institution: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)
Quellen:
-