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Häufig gesuchte Themen

Die Familienleistungen werden ab 1. Jänner 2023 jährlich erhöht (valorisiert).

Anbei finden Sie Übersichtstabellen mit allen Beträgen des Jahres 2023, verglichen mit den Beträgen des Jahres 2022.

Anpassungsfaktor: 5,80 Prozent

Familienbeihilfe-Beträge gerundet auf 1 Kommastelle, monatliche Beträge:

Alter des Kindes 2022   2023
0-2 Jahre 114,0 Euro 120,6 Euro
3-9 Jahre 121,9 Euro 129,0 Euro
10-18 Jahre 141,5 Euro 149,7 Euro
ab 19 Jahren 165,1 Euro 174,7 Euro
Geschwisterstaffel (Betrag pro Kind) 2022 2023
2 Kinder 7,1 Euro 7,5 Euro
3 Kinder 17,4 Euro 18,4 Euro
4 Kinder 26,5 Euro 28,0 Euro
5 Kinder 32,0 Euro 33,9 Euro
6 Kinder 35,7 Euro 37,8 Euro
ab 7 Kindern 52,0 Euro 55,0 Euro
  2022 2023
Erhöhte Familienbeihilfe 155,9 Euro 164,9 Euro
Schulstartgeld 100,0 Euro 105,8 Euro
Kinderabsetzbetrag 58,4 Euro 61,8 Euro
Mehrkindzuschlag 20,0 Euro 21,2 Euro

Kinderbetreuungsgeld-Beträge gerundet auf 2 Kommastellen, Tagesbeträge:

Kinderbetreuungsgeld-Beträge 2022 2023
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (KBG) 33,88 Euro 35,85 Euro
Höchstbetrag einkommensabhängige KBG 66,00 Euro 69,83 Euro
Sonderleistung 33,88 Euro 35,85 Euro

Familienzeitbonus 

Familienzeitbonus 2022 2023
Tagesbetrag (gerundet auf 2 Kommastellen) 22,60 Euro 23,91 Euro 

Was ist vor und nach der Geburt eines Kindes wichtig? Welche finanziellen Leistungen gibt es? Wohin können sich Familien in Krisen oder finanziellen Notlagen wenden? In der Broschüre FamilienGuide finden (werdende) Mütter und Väter kompakt und verständlich erklärt die finanziellen Leistungen, Unterstützungsmaßnahmen und Serviceangebote des Bundes für Familien.

Broschüre FamilienGuide, 2022 (PDF, 805 KB)

Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung sollen Kosten, die Eltern aufgrund ihrer Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden.

Mehr Information zur Familienbeihilfe

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) kann entweder als pauschale oder als einkommensabhängige Leistung bezogen werden:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) 
    Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Eltern mit nur geringem Einkommen können zusätzlich eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beantragen.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 
    Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.

Weitere Informationen zum Kinderbetreuungsgeld

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der Ihre Steuerlast direkt reduziert. Er steht Ihnen zu, wenn Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind und für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Digitale Babypoint hilft Ihnen, Aufgaben rund um Schwangerschaft und Geburt mit einer personalisierten Checkliste zu organisieren. Nach einer initialen Anmeldung können Sie auch das Service "Erstausstellung Urkunden" nutzen, um Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial zu beantragen.

Für viele werdende Eltern ist die Schwangerschaft eine Zeit der offenen Fragen – oder sogar der Unsicherheit. Sind Sie vielleicht ungeplant schwanger geworden? Oder wollen Sie wissen, welche Untersuchungen jetzt sinnvoll sind? Haben die pränatalen Untersuchungen offenbart, dass Sie ein besonderes Kind erwarten? Für diese und weitere Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt stehen Ihnen die geförderten Familienberatungsstellen helfend zur Seite. Diese befinden sich in jedem Bezirk Österreichs. 

Mehr zum Thema Schwangerschaft

Jedes österreichische Bundesland kann im Bereich der Familienförderung eigene Landesgesetze erlassen und Beihilfen für Familien aus Landesmitteln finanzieren. Die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Erkundigen Sie sich daher bei der Landesregierung Ihres Bundeslandes nach Familienleistungen.

Mehr zu den Familienleistungen der Bundesländer

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Familienservice

Sie erreichen das Familienservice des Bundeskanzleramts unter 0800 240 262 (gebührenfrei aus ganz Österreich) und per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at.

Informationen zu den Familienleistungen des Bundes:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Infoline Kinderbetreuungsgeld

Telefon: 0800 240 014 
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr

Tipp

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Informationen über aktuelle familienpolitische Themen der Sektion VI – Familie und Jugend

Bundesministerin Susanne Raab zum Familienportal

Weitere Informationen finden Sie in den Webseiten zum Thema Familie.

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