Fragen und Antworten zu Familie
Unterstützung für Familien
Für Hilfe in schwierigen finanziellen Lagen ist grundsätzlich das jeweilige Bundesland zuständig, also die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Gemeindeamt, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) des Wohnsitzes: Zuständige Stellen.
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im übergeordnet zuständigen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) stehen unter den folgenden Kontaktdaten mit Rat und Informationen zu möglichen Unterstützungsleistungen zur Verfügung: Service des BMASGPK für Bürgerinnen und Bürger.
Diverse Förderungen für Bürgerinnen und Bürger, auf Bundes- und Länderbasis, finden Sie auf dem österreichischen Transparenzportal - Förderungen für Privatpersonen.
Wir möchten zudem auf die Möglichkeit der Schuldnerberatung hinweisen. Ziel der Schuldnerberatung ist es, die existenziellen Probleme ver- oder überschuldeter Personen unter Einbeziehung der gesamten Lebenssituation durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Der Schwerpunkt der Unterstützung liegt dabei in der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung. Es wird aber auch Beratung in sozialen Angelegenheiten und damit persönliche Hilfe angeboten. Diese erfolgt vertraulich auf den Grundlagen der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortlichkeit. Eine Liste aller Beratungsstellen in Ihrem Bundesland finden Sie unter Beratungsstellen - Schuldenberatung.
Auf oesterreich.gv.at finden Sie allgemeine Informationen zur (finanziellen) Unterstützung in Notsituationen.
Vom Bundeskanzleramt – Sektion Familie und Jugend – kann mit dem Familienhärteausgleich eine einmalige Überbrückungshilfe (keine laufenden Geldzuwendungen zum Lebensunterhalt) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation gewährt werden: Alle Informationen zum Familienhärteausgleich, zur Antragstellung und zu den benötigten Unterlagen sowie den Link zum Online-Formular und das Antragsformular.
Darüber hinaus stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zu Unterstützungsleistungen des Bundes für Familien unsere Kolleginnen und Kollegen des Familienservice zur Verfügung:
Familienservice
Telefon: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: familienservice@bka.gv.at
Zuständige Behörde für die Vollziehung von Angelegenheiten der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich. Wir ersuchen Sie, sich direkt an dieses zu wenden. Details zu den Kontaktmöglichkeiten: Finanzamt Österreich.
Zuständige Behörde für die Vollziehung von Angelegenheiten der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich. Wir ersuchen Sie, sich direkt an dieses zu wenden. Details zu den Kontaktmöglichkeiten: Finanzamt Österreich.
Zuständige Behörde für die Vollziehung von Angelegenheiten der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich. Wir ersuchen Sie, sich direkt an dieses zu wenden. Details zu den Kontaktmöglichkeiten: Finanzamt Österreich.
Zuständige Behörde für die Vollziehung von Angelegenheiten der Familienbeihilfe ist das Finanzamt Österreich. Wir ersuchen Sie, sich direkt an dieses zu wenden. Details zu den Kontaktmöglichkeiten: Finanzamt Österreich.
Darüber hinaus stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zu Unterstützungsleistungen des Bundes für Familien unsere Kolleginnen und Kollegen des Familienservice zur Verfügung:
Familienservice
Telefon: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: familienservice@bka.gv.at
Zuständige Behörde für die Vollziehung von Angelegenheiten des Kinderbetreuungsgeldes ist der zuständige Krankenversicherungsträger. Bitte wenden Sie sich direkt an diesen. Details zu den Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.sozialversicherung.at.
Bei allgemeinen Fragen zum Thema Kinderbetreuungsgeld stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014 (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr) zur Verfügung.
Bei Adress- oder Kontonummeränderungen betreffend das Kinderbetreuungsgeld wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Krankenversicherungsträger. Sie können Änderungen Ihrer Stammdaten auch direkt unter www.meinesv.at durchführen.
Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf www.sozialversicherung.at.
Ein Online-Informationsangebot speziell für Familien ist das Familienportal, das eine Fülle an Informationen rund um finanzielle Unterstützungsleistungen und Serviceangebote für Familien in Österreich bietet. Herzstück des Familienportals sind die Online-Rechner. Mit diesen können Interessierte individuelle Familienleistungen per Mausklick berechnen (keine rechtlich verbindliche Auskunft). Zudem gibt es zahlreiche hilfreiche Serviceangebote und weiterführende Links: familienportal.gv.at.
Unsere Kolleginnen und Kollegen des Familienservice stehen Ihnen bei allgemeinen Fragen zu Unterstützungsleistungen des Bundes für Familien zur Verfügung:
Familienservice
Telefon: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: familienservice@bka.gv.at