Fragen und Antworten zu Europa
Die Europäische Union gehört zu den erfolgreichsten Friedensprojekten der Geschichte. Seit mehr als einem halben Jahrhundert sichert sie den Frieden in der Europäischen Union.
Österreichs Mitgliedschaft in der EU bringt in den unterschiedlichsten Bereichen Vorteile mit sich. Als Teil der Europäischen Union profitiert Österreichs Exportwirtschaft enorm vom freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr. Gemeinsam bilden die EU-Mitgliedstaaten global den größten Binnenmarkt und stellen damit eine enorme wirtschaftliche Kraft dar.
Bildungsprogramme der EU wie ERASMUS und ERASMUS+ ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in anderen EU-Mitgliedstaaten zu studieren, an Freiwilligenprojekten teilzunehmen oder Ausbildungen bzw. Praktika zu absolvieren.
Seit der Abschaffung der Roaming-Gebühren kostet das Telefonieren im EU-Ausland genauso viel wie im österreichischen Netz.
Die hohe Lebensqualität und intakte Umwelt sollen insbesondere durch die EU-Wasserqualitätsprüfung, das Mikroplastik-Verbot und den EU-Green-Deal gesichert werden. Auch EU-geförderte Projekte und die damit verbundenen Einsparungen von Ressourcen, sollen zum Schutz der Umwelt beitragen. Die klare Kennzeichnung von Lebensmitteln und einheitliche Standards sind ebenfalls Errungenschaften der EU.
Neben ihrer Stellung als Wirtschaftsgemeinschaft ist die EU vor allem aber eine Gemeinschaft, die auf Werten wie Freiheit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte basiert und Grundfreiheiten sowie Rechtsstaatlichkeit garantiert. Zentrales Ziel der EU ist die Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des sicheren Zusammenlebens der Bürgerinnen und Bürger.
Als Mitglied der Europäischen Union steht Österreich mit den anderen Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt in vielfältigen finanziellen Beziehungen. Nur etwa ein Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung aller 27 EU-Mitgliedstaaten fließt in das EU-Budget.
Aus dem EU-Haushalt werden sämtliche Maßnahmen der EU in Bereichen wie Klimaschutz, Wirtschaftswachstum, Sicherheit und Infrastrukturprojekte finanziert. So können die Mitgliedstaaten gemeinsam mehr erreichen als alleine. Rund 92 Prozent ihrer Beiträge erhalten die Mitgliedstaaten zudem als Förderungen direkt wieder zurück. Für die EU-Verwaltung werden nur sechs Prozent des gesamten Budgets aufgewendet.
Um jene Mitgliedstaaten zu unterstützen beziehungsweise zu fördern, deren Wirtschaftsleistung vergleichsweise schwächer ist, erhalten diese Länder tendenziell mehr Rückflüsse aus dem EU-Budget, als sie einzahlen („Nettoempfänger“), während relativ wirtschaftsstärkere/wohlhabendere Länder (zum Beispiel Deutschland und Österreich) mehr zum EU-Budget beitragen, als sie direkt zurückbekommen („Nettozahler“). Österreich profitiert jedoch indirekt von der Stärkung anderer Mitgliedstaaten, da mit stärkerer Wirtschaftsleistung auch die Kaufkraft steigt und somit die Absatzmärkte wachsen.
Auf Ebene der Europäischen Union sind Mechanismen der direkten Demokratie verankert und ermöglichen eine aktive Beteiligung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. Mit einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) haben diese etwa die Möglichkeit, die Europäische Kommission direkt aufzufordern, einen in deren Zuständigkeit fallenden Rechtsakt vorzuschlagen, so zum Beispiel aus den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.
Eine EBI muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten unterstützt worden sein, um der Europäischen Kommission vorgelegt werden zu können.
Ein europäischer Staat kann der Europäischen Union beitreten, wenn er bestimmte politische, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt. Diese sind in den sogenannten Kopenhagener Kriterien festgelegt. Länder, die beitreten möchten, müssen also beispielsweise über Folgendes verfügen:
- stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten gewährleisten,
- eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt standzuhalten,
- die Fähigkeit, den mit einer EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen nachzukommen und zum Beispiel alle EU-Vorschriften umzusetzen und die Ziele der EU zu unterstützen.
Die Staaten des Westbalkans durchlaufen ein besonderes Beitrittsverfahren, den sogenannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP). Ziel des SAP ist es, diese Länder politisch und wirtschaftlich zu stabilisieren und sie so auf eine mögliche EU-Mitgliedschaft vorzubereiten.
Das Beitrittsverfahren umfasst drei Schritte:
Bewerbung
Will ein Land der EU beitreten, so muss es beim Rat der Europäischen Union einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Danach prüft die Europäische Kommission auf Ersuchen des Rates, ob das Land in der Lage ist, die Beitrittskriterien zu erfüllen. Anhand der Empfehlungen der Kommission entscheidet der Rat, ob das Land den Beitrittskandidatenstatus erhält und Verhandlungen über seinen Beitritt aufgenommen werden. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen damit einverstanden sein.
Beitrittsverhandlungen
Wenn die Beitrittsverhandlungen begonnen haben, bereitet sich das Bewerberland auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Normen, auch Besitzstand genannt, vor. Die Kommission überwacht, ob das Land Fortschritte bei seinen Reformen erzielt, und hält den Rat und das Europäische Parlament durch regelmäßige Berichterstattung auf dem Laufenden.
Beitritt
Nach Abschluss der Verhandlungen gibt die Kommission eine Einschätzung dazu ab, ob das Bewerberland reif für den Beitritt ist. Ist es das nach Ansicht der Kommission, so wird ein Beitrittsvertrag ausgearbeitet. Dieser enthält die Bedingungen für die EU-Mitgliedschaft des Landes.
Die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament müssen dem Beitrittsvertrag zustimmen, bevor er von allen EU-Mitgliedstaaten und dem Bewerberland unterzeichnet und ratifiziert werden kann. Das Bewerberland tritt der EU schließlich zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Datum offiziell bei.
Das offizielle Portal der Europäischen Union bietet eine große Anzahl an an grundlegenden Informationen über die Arbeitsweise der EU, neueste Nachrichten über die EU und zu Veranstaltungen sowie Links zu EU-Informationen über die Websites der EU-Institutionen und Agenturen. Die Website wird von der Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission im Auftrag der EU-Institutionen verwaltet. Sie können diese Website anhand von übergeordneten Themen durchsuchen, zum Beispiel "Wie funktioniert die EU?", "Leben und Unternehmen", "EU nach Thema" oder mithilfe der Suchfunktion:
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Nachrichten - Europäische Kommission
Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament haben Vertretungsbüros in den Mitgliedstaaten – so auch bei uns in Österreich im Haus der Europäischen Union in Wien. Zusätzlich zu Informationen und Beratungen werden unter anderem auch EU-Broschüren und Publikationen oder Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen sowie kulturelle Events und Ausstellungen mit EU-Bezug angeboten.
Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
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Wipplingerstraße 35
1010 Wien
Telefon +43 1 516 18-0 (Vermittlung)
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Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35
1010 Wien
Telefon.: +43 1 516 17 - 0
E-Mail: epwien@europarl.europa.eu
Website: http://www.europarl.at
Weitere EU-Stellen und Vertretungsbüros in Österreich:
EU-Stellen in Österreich – BMEIA - Außenministerium Österreich
Die Eurobarometer-Umfrage von 2025 zeigt, dass das Vertrauen in die EU in Österreich weiterhin über dem EU-Durchschnitt liegt, auch wenn es zuletzt gesunken ist: 51 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher vertrauen der EU, verglichen mit 48 Prozent in der EU insgesamt.
41 Prozent der Befragten in Österreich haben hierzulande ein positives Bild der EU – ein Anstieg um 5 Prozentpunkte innerhalb von sechs Monaten und nahezu gleichauf mit dem EU-Durchschnitt von 42 Prozent. 25 Prozent haben hingegen ein negatives Bild von der EU; der EU-Durchschnitt beträgt hier lediglich 19 Prozent.
Als dringendste Herausforderungen auf EU-Ebene nennen die Menschen in Österreich vor allem die Einwanderung, die wirtschaftliche Lage sowie den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Über die Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 können Sie direkt mit der EU in Kontakt treten. Die Hotline ist an Werktagen von 9 bis 18 Uhr gebührenfrei aus der gesamten EU und in jeder EU-Sprache sowie auf Ukrainisch oder Russisch erreichbar.
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten mit der EU
Der Vertrag von Lissabon enthält erstmals eine Austrittsklausel: Gemäß Art. 50 EUV kann jeder Mitgliedstaat beschließen, freiwillig aus der EU auszutreten. Die Europäische Union handelt mit diesem Staat ein Abkommen über den Austritt sowie dessen künftige Beziehungen mit der EU aus. Nach einem Austritt kann ein Staat erneut die EU‑Mitgliedschaft beantragen. Mit dem EU‑Austritt Großbritanniens (Brexit) ist Art. 50 EUV zum ersten Mal angewandt worden.
Eine Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten nach Art. 7 EUV ist darüber hinaus seit dem Vertrag von Amsterdam möglich, wenn ein Mitgliedstaat in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzt. Bisher hat die Europäische Union von dieser Möglichkeit der Suspendierung von Mitgliedsrechten als Sanktion keinen Gebrauch gemacht.