Internationale Menschenrechtsübereinkommen

Von Österreich ratifizierte Übereinkommen im Rahmen des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen

Österreich ist Vertragspartei aller wesentlichen internationalen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und hat diese auch durchgeführt. Damit hat sich Österreich auch diversen unabhängigen internationalen Menschenrechtsschutzmechanismen unterworfen. Insbesondere unterzieht sich Österreich einem regelmäßigen Monitoring durch die mit diesen internationalen Übereinkommen eingerichteten Vertragsüberwachungsorgane, die sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzen. Ein solches Monitoring erfolgt in der Regel dadurch, dass Österreich in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Stand der Durchführung der im jeweiligen Übereinkommen enthaltenen Menschenrechte vorlegt. Das Vertragsüberwachungsorgan prüft sodann den Staatenbericht und/oder stattet Österreich einen Besuch ab, im Rahmen dessen bestimmte Fragestellungen unter Einbindung österreichischer Stellen und der einschlägig aktiven Zivilgesellschaft vor Ort überprüft werden. Als Ergebnis einer solchen Staatenprüfung richtet das Vertragsüberwachungsorgan Empfehlungen an Österreich, die darauf gerichtet sind, allenfalls identifizierte Schwachstellen der Durchführung des jeweiligen Menschenrechtsübereinkommens zu beseitigen.

Der Bestand an internationalen Menschenrechtsübereinkommen, denen Österreich als Vertragspartei beigetreten ist, wird regelmäßig erweitert. In jüngerer Zeit hat Österreich das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2008), das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (2012), das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2012), sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2008), das zusätzlich auch ein Individualbeschwerdeverfahren beinhaltet, ratifiziert.

Weiterführende Informationen und Staatenberichte

Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei folgender Menschenrechtsübereinkommen (unter Angabe des Jahres des Wirksamwerdens für Österreich):

Darüber hinaus werden auch Staatenberichte an internationale Gremien verfasst, wie sie in verschiedenen internationalen Übereinkommen zum Schutze der Menschenrechte vorgesehen sind.

Core Document

Die Richtlinien der Vereinten Nationen zur Erstellung von Staatenberichten empfehlen, dass jeder Staat ein sogenanntes "Core Document" zur Verfügung stellt, in dem ein allgemeiner Überblick über die jeweiligen Staaten geboten wird. Dieser Überblick soll die Erstellung der laufenden Staatenberichte im Rahmen der mit UN-Menschenrechtsverträgen übernommenen Berichtspflichten vereinfachen.

OHCHR Websites:

Gesamtliste aller Empfehlungen

Eine Gesamtliste aller aktuellen Empfehlungen, die internationale Monitoring-Gremien der Vereinten Nationen oder des Europarats an Österreich gerichtet haben, wurde mit dem Ziel erstellt, den Umsetzungsprozess strukturierter und kohärenter zu gestalten. Diese übersichtliche Darstellung soll den strukturierten Dialog zwischen den Fachressorts und der Zivilgesellschaft unterstützen.

Weiterführende Informationen in Österreich