Menschenrechtsbeschwerden

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt zahlreiche Informationen über die Voraussetzungen von Menschenrechtsbeschwerden und den Ablauf von Verfahren vor dem EGMR zur Verfügung. Wird eine Menschenrechtsbeschwerde, die gegen die Republik Österreich eingebracht wurde, vom EGMR zur Stellungnahme zugestellt, so bereitet der Verfassungsdienst unter Einbeziehung der betroffenen Bundesministerien, Ämter der Landesregierung und Höchstgerichte, allenfalls auch Selbstverwaltungskörper, eine Stellungnahme vor.

Als Prozessvertreter Österreichs in Verfahren vor dem EGMR wurden von der Bundesregierung Botschafter Dr. Helmut Tichy vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, und als Stellvertreterin Ministerialrätin Dr.in Brigitte Ohms vom Verfassungsdienst bestellt.

Der Verfassungsdienst informiert nicht über anhängige Verfahren. Sobald aber die Beschlüsse beziehungsweise Urteile in Verfahren gegen Österreich vorliegen, versendet der Verfassungsdienst Rundschreiben zur Information aller öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit.

Externe Links

Nach Themen geordnete Rechtsprechungszusammenstellungen des EGMR: