Notifizierende Behörde gemäß CRA

Der Cyber Resilience Act (CRA) sieht vor, dass in den Mitgliedstaaten neben Marktüberwachungsbehörden (welche die Einhaltung der Pflichten durch den CRA überprüfen) auch notifizierende Behörden einzurichten sind, welche ihrerseits Konformitätsbewertungsstellen bewerten, notifizieren und überwachen.

Diese Behörde ist im Bundeskanzleramt angesiedelt.