Förderung im Rahmen der Europakommunikation
Allgemeines
Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Förderbar sind nur nachgewiesene und projektbezogene Reise- und Nächtigungskosten, die nach Eingang des Förderungsantrages entstanden sind. Zahlungen (auch Anzahlungen), die vor der Antragstellung geleistet wurden, sind somit nicht von der Förderung abgedeckt.
Formulare und Dokumente
Förderungsansuchen können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einem der folgenden aktuellen Formulare gestellt werden. Diese sind elektronisch vollständig auszufüllen, rechtsgültig zu signieren und mit allen erforderlichen Beilagen an den Förderungsgeber zu übermitteln.
Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.
Online-Antragsformulare
Hier können Sie Ihren Antrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:
- Online-Förderungsansuchen betreffend Reisen von Schülerinnen und Schülern zu EU-Institutionen
Beachten Sie bitte, dass Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) bis maximal 250 Euro pro Schülerin/Schüler förderbar sind. - Online-Förderungsansuchen betreffend Projektförderung im Rahmen der Europakommunikation
Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung IV/10 – Europakommunikation und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: iv10@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-202 976
Dokumente
Beachten Sie bitte, dass auch die folgenden Dokumente
- Allgemeinen Förderungsbedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 127 KB) und
- Leitfaden für Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 140 KB)
Bestandteile von Förderungsverträgen sind. Bei Förderungen von Schülerreisen gelten darüber hinaus die
- Rahmenbedingungen zur Förderung von Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen zu Organen und Einrichtungen der Europäischen Union (24. September 2025) (PDF, 79 KB)
- Bestätigung der Einvernehmensherstellung (Word, 19 KB)
Hinweise zur Abrechnung
Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.
Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Abteilung I/17 – Förderungsmanagement und -kontrolle, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle@bka.gv.at.
Ergänzend stellen wir Ihnen Muster für die verpflichtend den Abrechnungsunterlagen beizulegende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie bei Schülerreisen für die zusätzlich verpflichtend beizulegende Bestätigung der Weiterleitung der BKA-Förderung an die Reiseteilnehmenden zur Verfügung:
- Projektbezogene Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Schülerreisen (Excel, 22 KB)
- Bestätigung der Weiterleitung der Förderung an die Reiseteilnehmenden (Word, 23 KB)
"Schulklassen nach Brüssel" – Häufige Fragen und Antworten
Gefördert werden Reisen von Schulklassen oder Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) nach Brüssel bzw. in andere europäische Städte, in denen ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat, wenn zumindest ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union besucht wird.
Förderungsnehmende können Erziehungsberechtigte bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler sein. Der Förderantrag kann von der Schulleitung, der Schulveranstaltungsleitung oder einem Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002 idgF, (zum Beispiel von einem Elternverein) eingebracht werden.
Bei den Angaben zum Förderungsnehmenden im Antrag sind jedoch die Schule bzw. der Verein mit den entsprechenden Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) anzuführen. Die Schulleitung, Schulveranstaltungsleitung oder die vertretungsbefugte Person des Vereins agieren lediglich in Vertretung der Schule bzw. des Vereins und werden nicht selbst zu den Förderungsnehmenden.
Bei Antragstellung durch einen Verein kann es aufgrund der Vereinsstatuten erforderlich sein, dass der Förderantrag von 2 vertretungsbefugten Person (z.B. Obfrau/Obmann und Kassier) zu unterfertigen ist.
Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten bzw. eigenberechtigten Schülerinnen und Schülern über den Förderantrag hergestellt wurde.
Unter dem Begriff der "Schulveranstaltungsleitung" wird eine Person verstanden, die zum Zweck der Organisation von Schulveranstaltungen befugt ist, die Schule nach außen hin zu vertreten. Sollte die Person nicht explizit vertretungsbefugt sein, ist dem Förderantrag jedenfalls eine dementsprechende Vollmacht der Schulleitung beizulegen.
Zu Beginn des Online-Antrages wird die Frage nach der Rechtsnorm des Förderungsnehmenden gestellt. Bei Antragstellung durch einen Verein wählen Sie bitte im Drop-down-Menü "Verein" aus.
Bei Antragstellung im Namen einer Schule, wählen Sie bitte im Drop-down-Menü "Andere Rechtsform" aus und ergänzen dann im Textfeld den Begriff "Schule".
Ja, der Förderantrag muss online unter Verwendung der ID Austria der antragstellenden Person (Schulleitung, Schulveranstaltungsleitung, vertretungsbefugte Person des Vereins) eingebracht werden.
Schriftliche Anträge in Papierform oder formlose Anfragen jeglicher Art (persönlich, per E-Mail oder Telefon) werden nicht als Förderantrag gewertet.
Bei Einbringung des Förderantrages im Namen der Schule muss das Schulkonto angeben werden. Wenn der Förderantrag von einem Verein durch dessen vertretungsbefugte Person eingebracht wird, muss das Bankkonto des Vereins angegeben werden.
Dem Online-Antrag sind zwingend ein vorläufiges Reiseprogramm, ein pädagogisches Konzept, eine Liste der Teilnehmenden sowie eine detaillierte Kostenkalkulation beizulegen.
Das pädagogische Konzept für die Reise soll die Einbindung der Exkursion in den Unterricht gewährleisten. Besonders Augenmerk sollte darin auf die Relevanz der Europäischen Union für Jugendliche und junge Erwachsene gelegt werden.
Die Kostenkalkulation, welche dem Online-Antrag beizulegen ist, soll klar darstellen, für welche Leistungen die im Antrag angegebenen Gesamtprojektkosten verwendet werden sollen. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Kostenaufstellung. Die finalen Kosten inklusive Rechnungsbelege sind nach Abschluss der Reise im Rahmen der Abrechnung zu übermitteln.
Wichtig ist, dass die in der Kostenkalkulation angegebenen Gesamtkosten genau mit den im Antrag angegebenen Gesamtprojektkosten übereinstimmen.
Der Förderantrag soll frühzeitig vor Beginn der Reise eingebracht werden, jedenfalls noch bevor Zahlungen oder Anzahlungen in Bezug auf die Reise getätigt wurden. Allgemein gilt, dass der Förderantrag im Idealfall frühzeitig – das heißt, 2-3 Monate vor Reiseantritt, – eingebracht werden sollte, spätestens jedoch 1 Monat vor Beginn der geplanten Reise.
Zwingende Punkte, die jedenfalls vor Einbringen des Förderantrages vorliegen müssen:
- Kenntnis über die Zahl der Teilnehmenden – danach bemisst sich auch der maximal zu beantragende Förderbetrag;
- Vorliegen eines vorläufigen Programms, wobei nachträgliche Änderungen möglich sind;
- Vorliegen eines pädagogischen Konzepts;
- Vorliegen einer vorläufigen Gesamtkostenschätzung und Kostenkalkulation basierend auf unverbindlichen Anfragen oder Erfahrungswerten, wobei nachträgliche Änderungen möglich sind.
Die Förderung umfasst nur jene Kosten, die nach Eingang des Förderantrages entstanden sind. Zahlungen oder Anzahlungen, welche vor der Antragstellung geleistet wurden, werden somit nicht durch die Förderung abgedeckt.
Aus diesem Grund werden Antragsteller ausdrücklich dazu angehalten, den Antrag noch vor der Leistung jeglicher Zahlungen zu stellen.
Die Förderungszusage erfolgt schriftlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Die Förderungsstelle entscheidet nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge.
Pro an der Reise teilnehmender Schülerin bzw. eilnehmendem Schüler beträgt die Förderungssumme einmalig maximal 250 Euro.
Die Auszahlung der Förderungsmittel wird nach entsprechendem Bedarf vorgenommen, wobei 15 % des Förderungsbetrages erst nach ordnungsgemäßer Abrechnung angewiesen werden.
Wenn an der Reise tatsächlich weniger Schülerinnen und Schüler teilnehmen als ursprünglich geplant, wird dies im Zuge der Restrate (15% der Förderung, die nach der Reise und nach erfolgter Abrechnung ausbezahlt werden) oder durch eine allfällige Rückforderung ausgeglichen.
Es ist nicht möglich, die Höhe der Förderung nach einer bereits durchgeführten Reise nachträglich noch zu erhöhen.
Nach Durchführung der Reise ist ein Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Originalbelegen sowie ein Reisebericht und eine Bestätigung der Weiterleitung der Förderung an die Reiseteilnehmenden vorzulegen. Weitere Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.
Der digital zu übermittelnde Reisebericht (ca. 1-2 Seiten) enthält Informationen über die durchgeführte Reise und die besuchten europäischen Institutionen, Feedback zum pädagogischen Mehrwert der Reise für die teilnehmenden Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen im Sinne der (europa-)politischen Bildung sowie, nach Möglichkeit, Fotos von der Reise (nach Abklärung der Bildrechte) bzw. weiterführende Links (Artikel auf Schul-Websites, in Medien usw.).