Förderung im Rahmen der Europakommunikation

Allgemeines

Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.

Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der bereits ausgeschöpften vorgesehenen Budgetmittel für das Jahr 2025 eine Antragstellung nicht mehr möglich ist.

Kontakt

Bundeskanzleramt 
Abteilung IV/10 – Europakommunikation und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Österreich 
E-Mail: iv10@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-202 912

Dokumente

Beachten Sie bitte, dass auch die folgenden Dokumente

Bestandteile von Förderungsverträgen sind. Bei Förderungen von Schülerreisen gelten darüber hinaus die

Hinweise zur Abrechnung

Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur jene Kosten von einer Förderung umfasst sind, die nach Eingang des Förderungsansuchens entstanden sind.

Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.

Ergänzend stellen wir Ihnen Muster für die verpflichtend den Abrechnungsunterlagen beizulegende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie bei Schülerreisen für die zusätzlich verpflichtend beizulegende Bestätigung der Weiterleitung der BKA-Förderung an die Reiseteilnehmenden zur Verfügung: