Förderung im Rahmen der Europakommunikation
Allgemeines
Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.
Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramts betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Formulare und Dokumente
Förderungsanträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einem der folgenden aktuellen Formulare gestellt werden. Diese sind elektronisch vollständig auszufüllen, rechtsgültig zu signieren und mit allen erforderlichen Beilagen an den Förderungsgeber zu übermitteln.
Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.
Online-Antragsformulare
Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
- wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.
Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion). Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte – Der digitale Ausweis
Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.
Hier können Sie Ihren Antrag online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen:
- Online-Förderungsantrag betreffend Reisen von Schülerinnen und Schülern zu EU-Institutionen
Beachten Sie bitte, dass Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) bis maximal 250 Euro pro Schülerin/Schüler förderbar sind. - Online-Förderungsantrag betreffend Projektförderung im Rahmen der Europakommunikation
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung IV/10 – Europakommunikation, internationale Agenden und Strategie
Ballhausplatz 2, 1010 Wien, Österreich
E-Mail: iv10@bka.gv.at
Telefon: +43 1 531 15-202 035
Dokumente
Beachten Sie bitte, dass auch die folgenden Dokumente
- Allgemeinen Förderungsbedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 125 KB) und
- Leitfaden für Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 124 KB)
Bestandteile von Förderungsverträgen sind. Bei Förderungen von Schülerreisen gelten darüber hinaus die
Hinweise zur Abrechnung
Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur jene Kosten von einer Förderung umfasst sind, die nach Eingang des Förderungsantrages entstanden sind.
Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.
Ergänzend stellen wir Ihnen ein Muster für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Verfügung.