Antragstellung Familienzeitbonus

Der Familienzeitbonus gebührt nur auf Antrag und kann frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes beantragt werden.

Der Antrag muss mittels eigenen Antragsformulars spätestens binnen 91 Tagen (für Geburten ab 1. November 2023 binnen 121 Tagen) ab dem Tag der Geburt des Kindes bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Bei der Antragstellung ist die Bezugsdauer (28, 29, 30 oder 31 Tage) verbindlich festzulegen. Eine spätere Änderung der gewählten Bezugsdauer ist für Geburten ab 1. November 2023 binnen 182 Tagen ab dem Tag der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen einmalig möglich.

Die Antragstellung hat bei der Krankenkasse zu erfolgen, bei der der Vater am letzten Tag vor Antritt der Familienzeit als Erwerbstätiger versichert war.

Dem Antragsformular ist eine Kopie der Entlassungsbestätigung des Krankenhauses beizulegen. Die Auszahlung erfolgt jeweils monatlich im Nachhinein bis zum Zehnten des Folgemonats.

Antragstellung mit elektronischer Signatur

Der Antrag auf Familienzeitbonus kann online mit elektronischer Signatur (ID Austria, Handysignatur oder Bürgerkarte) über das Portal meinesv.at oder über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen (mit Zugangskennung) gestellt werden.

Antragstellung in Papierform

Sollten Sie nicht über eine elektronische Signatur verfügen, kann der Antrag auf Familienzeitbonus auch in Papierform erfolgen. Sie erhalten das Formular bei den Krankenversicherungsträgern oder Sie können das Formular von der Homepage herunterladen und ausdrucken. Der Antrag ist im Original beim Krankenversicherungsträger einzubringen. Hier ist ausnahmslos das bundeseinheitliche Antragsformular zu verwenden. Eine Einbringung per E-Mail ist nicht möglich. Kopien oder eingescannte Dokumente, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht anerkannt werden.

Hier gelangen Sie zum Formular.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Die Kontaktdaten der Krankenversicherungsträger finden Sie auf der Seite Antragstellung Kinderbetreuungsgeld.

Weitere Informationen

Informationen zum Familienzeitbonus finden Sie auch in unserer Broschüre "Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus" (PDF, 805 KB).

Auskünfte erhalten Sie auch bei der Infoline Kinderbetreuungsgeld. Diese ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 240 014 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu einem konkreten Fall (zum Beispiel Sie haben schon einen Antrag gestellt, beziehen schon Kinderbetreuungsgeld oder Familienzeitbonus und haben dazu eine Nachfrage) nur von Ihrer zuständigen Krankenkasse erteilt werden können, da die Infoline nicht über Ihre persönlichen Daten verfügt und auch keine diesbezüglichen Informationen weiterleiten kann.