Europäische Kommission genehmigt österreichische Beihilfenregelung zur Stromversorgungssicherheit
Regelung zur Stromversorgungssicherheit in Österreich ab Oktober 2026 für einen Zeitraum von 5 Jahren – Erweiterung und Verlängerung der bestehenden Netzreserve – Wettbewerbsrechtliche Würdigung der Kommission
Die Europäische Kommission hat am 6. Oktober 2025 bekanntgegeben, dass sie eine österreichische Beihilferegelung zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit gemäß den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt hat. Die Regelung soll ab Oktober 2026 für einen Zeitraum von 5 Jahren zur Stromversorgungssicherheit in Österreich beitragen. Mit der Regelung soll die bestehende Netzreserve erweitert und verlängert werden. Deren Genehmigung erfolgte 2021 und läuft im Jahr 2026 aus. Die neue Regelung sieht technische Änderungen und Verträge auf monatlicher Basis sowie weitere Anpassungen vor.
Exekutiv-Vizepräsidentin Ribera: "Maßnahme ist wichtiger Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Österreich"
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, zuständig für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, sagte dazu:
"Die genehmigte Maßnahme wird einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgungssicherheit in Österreich leisten und so auch zur Versorgungssicherheit im gesamten europäischen Stromnetz beitragen. Die Maßnahme steht über eine wettbewerbliche Ausschreibung allen Arten von Kapazitäten offen, so dass die Kosten niedrig gehalten werden."
Förderung von Stromreserven bei Engpässen
Im Rahmen der Regelung sollen Stromreservekapazitäten gefördert werden, die außerhalb des Marktes vorgehalten und bei unzureichenden Übertragungskapazitäten („Übertragungsengpässen“) jederzeit vom Netzbetreiber aktiviert werden können, um ein Gleichgewicht von Erzeugung und Nachfrage zu erlangen.
Die Regelung sieht vor, dass die Austrian Power Grid AG (APG), einer der österreichischen Übertragungsnetzbetreiber, Kraftwerksbetreibern, die Stilllegungen angekündigt haben, eine Vergütung zahlt, wenn sie für die Stabilisierung des Stromnetzes wichtige Kraftwerke weiterhin bereithalten. Die Regelung soll auch Stromspeicheranlagen und Anbietern von Laststeuerung offenstehen. Die geförderten Kapazitäten müssen in Österreich oder Nachbarländern verfügbar sein, um bei Engpässen im Stromnetz aushelfen zu können. Die Beihilfe soll in Form direkter Zuschüsse pro Megawatt verfügbarer Reservekapazität sowie Zahlungen für Betriebskosten bei Aktivierung der Kapazität gewährt werden. Dabei sollen die Kosten über die Netzentgelte auf die Verbraucherinnen und Verbraucher in den betroffenen Regionen umgelegt werden.
Die Beihilfen sollen durch eine wettbewerbliche Ausschreibung vergeben werden, es sei denn, die österreichische Regulierungsbehörde stellt fest, dass eine Ausschreibung nicht genug Wettbewerb bietet. In diesem Fall soll die Höhe der Beihilfen basierend auf den individuellen Kosten der jeweiligen Empfängerinnen beziehungsweise Empfängern festgelegt werden.
Vornahme einer wettbewerbsrechtlichen Würdigung
Die Europäische Kommission hat die Regelung im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften geprüft. Dabei stützte sie sich insbesondere auf Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser Artikel erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige zu fördern. Zudem berücksichtigte die EU-Kommission die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen.
Hintergrund: Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 ist erläutert, wie die Europäische Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, mit dem Binnenmarkt prüft.
Die Leitlinien bilden einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des europäischen "Green Deals" erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen. Die Vorschriften stehen mit den wichtigen, im europäischen "Green Deal" festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt im Einklang und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung.
Engpässe bei der Stromübertragung treten auf, wenn der an einem Standort erzeugte Strom nicht an den Ort transportiert werden kann, wo Nachfrage besteht. Aufgrund der nach wie vor großen Gebotszonen (das sind geografische Gebiete, in denen unter der Annahme, dass keine Übertragungsengpässe bestehen, ein einheitlicher Strompreis ausgehandelt wird) und dem wachsenden Anteil der Stromerzeugung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien, die zusätzliche Übertragungskapazitäten erfordern, kommt es in Europa auf den Stromübertragungsleitungen zunehmend zu Engpässen.
Der Begriff "Laststeuerung" bezeichnet eine Anpassung des Stromverbrauchs einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers. Laststeuerung kann bei Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit eine wichtige Rolle spielen.
Österreich bildet eine einzige Gebotszone. Sobald der Markt geräumt ist, muss der Netzbetreiber sicherstellen, dass das Marktergebnis auch umgesetzt werden kann. Bei Übertragungsengpässen müssen die Netzbetreiber in der Regel in den Teilen der Gebotszone mit Überangebot Erzeugungskapazitäten abregeln und in anderen Teilen der Gebotszone Kapazitäten zuschalten.
Die EU-Elektrizitätsverordnung enthält Vorschriften für ein reibungsloses Funktionieren des Strombinnenmarkts und sieht ein Verfahren zur Überprüfung der Gebotszonen vor, das den Bedarf an aktivem Engpassmanagement und Maßnahmen wie der Netzreserve in Zukunft verringern könnte.
Weiterführende Informationen
- Kommission genehmigt österreichische Regelung zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen, EUR-Lex
- Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 107, EUR-Lex
- EU-Elektrizitätsverordnung, Amtsblatt der Europäischen Union (PDF)
- Überprüfung der Gebotszone, Website der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
- Wettbewerbspolitik, Website der Europäischen Kommission