"Omnibus IV": Durch Vereinfachungsmaßnahmen sollen Unternehmen in der EU bis zu 400 Millionen Euro einsparen

Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission soll die EU wettbewerbsfähiger machen – "Small-Mid-Caps" als neue Unternehmenskategorie – Aufzeichnungspflichten bei Datenschutz-Grundverordnung werden reduziert – Gebrauchsanweisungen aus Papier künftig digital 

Stéphane Séjourné, Executive Vice-President of the European Commission

Am 21. Mai 2025 schlug die Europäische Kommission mit dem sogenannten "Omnibus IV"-Paket vor, den Verwaltungsaufwand für die europäische Wirtschaft weiter zu reduzieren. Pro Jahr sollen 400 Millionen Euro an Kosten, die in der Administration der jeweiligen Unternehmen verloren gehen, eingespart werden. 

Neue Unternehmens-Kategorie: "Small-Mid-Caps"

Ein zentraler Vorschlag der Europäischen Kommission ist, für Unternehmen neben den 2 Kategorien "Klein- und Mittelunternehmen" (KMU) sowie "Großunternehmen" in Zukunft auch die Kategorie "Small-Mid-Caps" einzuführen. Diese Kategorie würde vereinfachte Verpflichtungen an Unternehmen erlauben, so die Pläne der Kommission. 

Aktuell gilt ein Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als "Großunternehmen". Mit dem "Übertritt" vom "Klein- und Mittelunternehmen" in die Kategorie "Großunternehmen" steigen die Compliance-Vorschriften und der Verwaltungsaufwand erhöht sich. Dieser verwaltungstechnische Übergang von KMU zu Großunternehmen kann sich nach Angaben der Kommission negativ auf das Wachstumspotential jeweiliger Unternehmen auswirken. Laut Kommissionsvorschlag wäre das jeweilige Unternehmen in der neuen Kategorie dann als "kleines Midcap-Unternehmen" (auf Englisch: "Small Midcap Companies", kurz: SMC) zu betrachten, wenn es weniger als 750 Beschäftigte vorweist. Eine weitere Bedingung für die Zuordnung zu dieser Kategorie ist, bis zu 150 Millionen Euro Umsatz zu erwirtschaften oder bis zu 129 Millionen Euro Gesamtvermögen zu besitzen. In der EU gibt es fast 38.000 dieser "kleinen Midcap-Unternehmen". Sie würden erstmals Zugang zu bestimmten KMU-Vorteilen bekommen, etwa Ausnahmen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder einfachere Regeln wie Prospektvorschriften, welche die Notierung von SMC an der Börse leichter machen. 

Exekutiv-Vizepräsident Séjourné: "Bürokratie abbauen und Regeln vereinfachen"

Der Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, Stéphane Séjourné, in der Kommission zuständig für Wohlstand und Industriestrategie, erklärte: 

"Bürokratie abzubauen und Regeln zu vereinfachen bedeutet, Unternehmen die Freiheit zu geben, innovativ zu sein, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Der 'Omnibus'-Vorschlag ist ein weiteres Sprungbrett in dieser Hinsicht, indem er neue Vorteile für kleine und mittelgroße Unternehmen bietet und sicherstellt, dass die Rechtsvorschriften an die Realität vor Ort angepasst werden."

Valdis Dombrovskis, EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität sowie für die Umsetzung und Vereinfachung, ergänzte:

"Wir legen den 4. Vereinfachungs-'Omnibus' vor. Mit diesem Paket werden die Kosten für die Geschäftstätigkeit in der EU um weitere 400 Millionen Euro gesenkt, was zu den bereits in diesem Jahr festgestellten Einsparungen von mehr als 8 Milliarden Euro beiträgt. Wir werden unser unermüdliches Streben nach Vereinfachung fortsetzen, um die EU-Regulierung für alle – Bürgerinnen und Bürger, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen – einfacher, schneller und besser zu machen."

Weitere Maßnahmen

Neben der Etablierung einer neuen Unternehmenskategorie sieht der "Omnibus IV"-Vorschlag der Kommission die folgenden Maßnahmen vor: 

  • Aktuell müssen sich noch alle Importeure und Exporteure von fluoriertem Gas (F-Gase) registrieren lassen. Viele davon sind Kleinwagenhändler. Im "Omnibus"-Vorschlag werden kleinere Unternehmen mit begrenzten Handelsvolumina einen verringerten Aufwand haben als bisher und gleichzeitig die Klimaziele der Verordnung beibehalten.  
  • Die Aufzeichnungspflicht im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung wird für Organisationen mit bis zu 750 Beschäftigten verringert – bei gleichzeitigem Schutz der Rechte des Einzelnen. Künftig sollen diese Organisationen und Unternehmen bis 750 Beschäftigten nur dann Aufzeichnungen führen, wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein "hohes Risiko" birgt. 
  • Aktuell müssen Unternehmen laut geltendem EU-Recht unter anderem Konformitätserklärungen und Gebrauchsanweisungen in Papierform zur Verfügung stellen. Diese Anforderungen sollen in Zukunft in digitaler Form erfüllt werden. 
  • Unternehmen müssen grundsätzlich nachweisen, dass ihre Produkte EU-Anforderungen entsprechen – auch wenn es keine EU-weit harmonisierten Normen gibt. Durch gemeinsame Spezifikationen sollen Unternehmen in Zukunft mehr Rechtssicherheit bekommen und Kosten senken können. 
  • Speziell für die Batterieindustrie gibt die Europäische Kommission den Unternehmen mehr Zeit, sich auf neue Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzustellen. Die Frist zur Einhaltung von industriespezifischen Vorgaben wird von 2025 auf 2027 verschoben. 
  • Due-Diligence-Leitlinien sollen ein Jahr vor dem Inkrafttreten der Verpflichtungen veröffentlicht werden. Dadurch werden sich Unternehmen rechtzeitig orientieren können, um die reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. 

Hintergrund: Die "Omnibus"-Pakete der Europäischen Kommission

Der vorliegende Vorschlag ist das 4. Vereinfachungs-Omnibus-Paket der Europäischen Kommission. Das Ziel ist, in der EU unnötige Bürokratie abzubauen und ein Umfeld zu kreieren, das Innovationen, Unternehmenswachstum, Arbeitsplätze und Investitionen fördert. 

"Omnibus I und II" erleichterten die Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Sorgfaltspflicht sowie für EU-Investitionen. Jährlich sollen beide Maßnahmenpakete rund 6,3 Milliarden Euro einsparen. "Omnibus III" fokussierte auf die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Jährlich sollen hier bis zu 1,58 Milliarden Euro für Landwirtinnen und Landwirte sowie 210 Millionen Euro für nationale Verwaltungen eingespart werden. 

Das nächste "Omnibus"-Paket wird sich voraussichtlich auf die Verteidigung konzentrieren. Des Weiteren sollen ein "Omnibus" für die chemische Industrie sowie ein Digitalpaket folgen.

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