Roaming-Verordnung: Verlängerung bis 2032, Verbesserung bei Qualität

"Roam like at Home"-Regelung zur Abschaffung der Roaming-Zuschläge sollte am 30. Juni 2022 auslaufen – Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung der Roaming-Verordnung um 10 Jahre bis 2032 – Gleiche Kosten, Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindungen im Ausland wie im Inland

Mann mit Gesichtsmaske und Smartphone

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 24. März 2022 mit großer Mehrheit für die Verlängerung der "Roam like at Home"-Regelung um weitere 10 Jahre gestimmt. Die Verordnung wurde mit 581 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen und vom Rat am 4. April 2022 formell gebilligt. Der Rechtsakt wird, nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Er tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Dies ermöglicht es den Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Mobiltelefone auf Reisen innerhalb der EU weiterhin ohne zusätzliche Kosten zu nutzen.

Von der Einführung der "Roam like at Home"-Regelung im Juni 2017 haben rund 170 Millionen Menschen profitiert. Die Verordnung gilt für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst.

"Wir alle profitieren unmittelbar vom EU-Binnenmarkt"

Angelika Winzig, Mitglied des Europäischen Parlaments, Berichterstatterin und damit Chefverhandlerin des Europäischen Parlaments für die neue Roaming-Verordnung, betonte: "'Roaming zu Inlandspreisen' ist eine beispiellose europäische Erfolgsgeschichte. Sie zeigt, wie wir alle unmittelbar vom EU-Binnenmarkt profitieren. Es ist uns gelungen, die Kosten weiter zu senken und die Qualität der Dienste für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu verbessern." Gleichzeitig schaffe man durch die deutliche Senkung der Obergrenzen für Großkunden mehr Fairness und Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt, so Winzig. "Mit dieser Verordnung machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem echten europäischen digitalen Binnenmarkt, für eine erfolgreiche, starke und wirkungsvolle Europäische Union der Zukunft."

Verbesserungen auch in puncto Verbindungsqualität und -geschwindigkeit

Die überarbeiteten Regeln gelten ab 1. Juli 2022 für weitere 10 Jahre. Handynutzerinnen und -nutzer werden damit weiterhin im EU-Ausland telefonieren können, ohne dass zusätzliche Gebühren zu den bereits im eigenen Land gezahlten anfallen. Außerdem haben sie im Ausland Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung wie im Inland. Denn die Roaming-Anbieter werden verpflichtet sein, die gleiche Roaming-Qualität wie im Wohnsitzland anzubieten, wenn dies im Netz des besuchten Landes möglich ist. So werden künftig Praktiken verboten, welche die Qualität der Roaming-Dienste verringern (etwa durch Umschalten der Verbindung von 4G auf 3G).

Prüfung der Kostenbegrenzung für Anrufe innerhalb der EU geplant – Senkung der Roaming-Vorleistungsentgelte

Die Kosten für Anrufe innerhalb der EU sind derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Die Einigung sieht vor, dass die Europäische Kommission prüft und bewertet, ob eine weitere Senkung dieser Obergrenze erforderlich ist. Die Roaming-Vorleistungsentgelte – jener Preis, den sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kundinnen und Kunden andere Netze nutzen – werden ab 2022 auf 2 Euro pro Gigabyte gedeckelt und schrittweise auf einen Euro im Jahr 2027 gesenkt. Wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Roaming ihre vertraglich festgelegten Grenzen überschreiten, dürfen die zusätzlichen Entgelte nicht höher sein als die Obergrenzen-Entgelte für Vorleistungs-Roaming. Die Mobilfunkbetreiber wären zudem verpflichtet, die Verbraucherinnen und Verbraucher über etwaige höheren Kosten für die Nutzung von Mehrwertdiensten beim Roaming zu informieren, zum Beispiel für Anrufe bei technischen Helpdesks oder Servicehotlines von Fluggesellschaften oder Versicherungen. Mit den neuen Regelungen soll gleichzeitig jedoch auch sichergestellt werden, dass das Roaming zu Inlandspreisen für die Betreiber wirtschaftlich tragfähig ist und dass Anreize für Investitionen in die Netze erhalten bleiben.

Freier Zugang zu Notdiensten

Weitere Verbesserungen gibt es für Reisende und Menschen mit Beeinträchtigungen: Diese werden künftig ohne zusätzliche Gebühren Zugang zu Notdiensten haben – sei es per Anruf oder per SMS, einschließlich der Übermittlung von Angaben zum Standort der Anruferin beziehungsweise des Anrufers. Die Betreiber sind zudem verpflichtet, Informationen über die Nummer des Europäischen Notrufs 112 bereitzustellen.

Hintergrund

Mit der Roaming-Verordnung war die Regelung "Roaming zu Inlandspreisen" eingeführt worden, die das Ende der Roaming-Aufschläge für Endkundinnen und -kunden in der EU zum 15. Juni 2017 vorschreibt. Die geltende Verordnung würde mit 30. Juni 2022 auslaufen. Bereits am 9. Dezember 2021 hatten sich die Verhandlungsteams des damaligen slowenischen Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments auf eine Überarbeitung und Verlängerung der Regelung für Mobilfunk-Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 geeinigt. Mit der neuen Roaming-Verordnung ist sichergestellt, dass die Nutzung von Mobilfunk-Diensten bei Reisen in andere EU-Staaten auch über Juni 2022 hinaus für weitere 10 Jahre ohne zusätzliche Kosten möglich ist.

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