Kommission legt Entwurf für EU-Jahreshaushalt 2023 vor

Jahreshaushalt für 2023 soll mit Mitteln aus "Next Generation EU" ergänzt werden – Investitionen in den "grünen" und digitalen Übergang im Fokus – EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn: Stellen Mittel bereit, "um die Erholung Europas zu unterstützen und aktuelle und künftige Herausforderungen anzugehen"

Einige Euromünzen

Die Europäische Kommission hat am 7. Juni 2022 einen EU-Jahreshaushalt für das Jahr 2023 in Höhe von 185,6 Milliarden Euro vorgeschlagen, welcher durch Finanzhilfen von rund 113,9 Milliarden Euro im Rahmen des Wiederaufbauinstruments "Next Generation EU" ergänzt werden soll. Die Kommission erklärte, dass über den EU-Haushalt auch weiterhin erhebliche Investitionen mobilisiert werden sollten, um die strategische Autonomie Europas zu stärken, die derzeitige wirtschaftliche Erholung zu unterstützen, Nachhaltigkeit zu gewährleisten und die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln. Des Weiteren werde die Kommission Investitionen in Umweltschutz und Digitalisierung auch in Zukunft Vorrang einräumen und gleichzeitig den dringenden Bedarf, der sich aus den jüngsten anhaltenden Krisen ergebe, bewältigen.

EU-Kommissar Hahn: Haushalt "wirkt sich eindeutig positiv auf das Leben der Menschen aus"

Der für den EU-Haushalt zuständige Kommissar, Johannes Hahn, erklärte dazu: "Wir stellen weiterhin Mittel in außerordentlicher Höhe bereit, um die Erholung Europas zu unterstützen und aktuelle und künftige Herausforderungen anzugehen." Der Haushalt sei nach wie vor ein wichtiges Unionsinstrument, das sich eindeutig positiv auf das Leben der Menschen auswirke, so Hahn. Dabei betonte er weiter: "Über den Haushalt kann Europa eine sich wandelnde Welt mitgestalten, in der wir uns gemeinsam für Frieden, Wohlstand und unsere europäischen Werte einsetzen."

Haushalt 2023 flankiert von "Next Generation EU"

Mit dem Haushaltsentwurf für 2023, der Hand in Hand mit dem Wiederaufbauinstrument "Next Generation EU" geht, soll dem dringendsten Aufbaubedarf der EU-Mitgliedstaaten und internationalen Partnern Rechnung getragen werden. Im weiteren Verlauf des Jahres sollen auf der Grundlage einer genaueren Bedarfsanalyse ergänzende Vorschläge zur Finanzierung der internen und externen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine vorgelegt werden, welche bereits in den Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 31. Mai 2022 festgelegt worden sind.

Umfassende Mittel für die wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Pandemie

Die Europäische Kommission schlägt im Rahmen des EU-Haushalts für das Jahr 2023 folgende Mittelzuweisungen (Mittel für Verpflichtungen) vor:

  • 103,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus "Next Generation EU" im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung und des Wachstums nach der Covid-19-Pandemie und zur Bewältigung der Herausforderungen des Krieges in der Ukraine.
  • 53,6 Milliarden Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik und 1,1 Milliarden Euro für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds zugunsten der europäischen Landwirtinnen und Landwirte sowie Fischerinnen und Fischer, um den Agrar- und Nahrungsmittelsektor sowie den Fischereisektor widerstandsfähiger zu machen sowie angesichts der erwarteten weltweiten Engpässe bei der Nahrungsmittelversorgung den notwendigen Spielraum für das Krisenmanagement zu schaffen.
  • 46,1 Milliarden Euro für regionale Entwicklung und Kohäsion zur Unterstützung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie für eine Infrastruktur, die dem ökologischen Wandel und prioritären Projekten der EU förderlich sein soll.
  • 14,3 Milliarden Euro zur Förderung der Partner und Interessen weltweit, davon 12 Milliarden Euro im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (Englisch: "Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument", kurz: NDICI), 2,5 Milliarden Euro für das Instrument für Heranführungshilfe (Englisch: "Instrument for Pre-accession", kurz: IPA III) sowie 1,6 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.
  • 13,6 Milliarden Euro für Forschung und Innovation, davon 12,3 Milliarden Euro für "Horizon Europe", das Leitprogramm der EU für Forschung. Zusätzliche 1,8 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus "Next Generation EU" könnten nach Angaben der Kommission ergänzt werden.
  • 4,8 Milliarden Euro für europäische strategische Investitionen, davon 341 Millionen Euro für "InvestEU" für Schlüsselprioritäten (Forschung und Innovation, ökologischer und digitaler Wandel, Gesundheitswesen und strategische Technologien), 2,9 Milliarden Euro für die Fazilität "Connecting Europe" zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur und 1,3 Milliarden Euro für das Programm "Digitales Europa" zur Gestaltung der digitalen Zukunft der EU. "InvestEU" könnte zusätzliche 2,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus "Next Generation EU" erhalten.
  • 4,8 Milliarden Euro für Menschen, sozialen Zusammenhalt und Werte, davon 3,5 Milliarden Euro für Erasmus+ zur Schaffung von Bildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten, 325 Millionen Euro für die Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden in ganz Europa. Hinzu kommen 212 Millionen Euro für die Förderung von Justiz, Rechten und Werten.
  • 2,3 Milliarden Euro für Umwelt- und Klimapolitik, davon 728 Millionen Euro für das "LIFE"-Programm zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel und 1,5 Milliarden Euro für den Fonds für einen gerechten Übergang. Zusätzlich könnte der Fonds für einen gerechten Übergang 5,4 Milliarden Euro an Finanzhilfen aus "Next Generation EU" erhalten.
  • 2,2 Milliarden Euro als Ausgaben für den Weltraum, hauptsächlich für das Weltraumprogramm der EU, das die EU-Maßnahmen in diesem strategischen Bereich zusammenführt.
  • 2,1 Milliarden Euro für den Schutz der EU-Grenzen, davon 1,1 Milliarden Euro für den Fonds für integriertes Grenzmanagement (Englisch: Integrated Border Management Fund, kurz: IBMF) und 839 Millionen Euro (Gesamtbeitrag der EU) für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.
  • 1,6 Milliarden Euro für migrationsbezogene Ausgaben, davon 1,4 Milliarden Euro zur Unterstützung von Migrantinnen und Migranten sowie Asylsuchenden im Einklang mit Werten und Prioritäten der EU.
  • 1,2 Milliarden Euro für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Verteidigung, davon 626 Millionen Euro zur Unterstützung der Fähigkeitenentwicklung und der Forschung im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) sowie 237 Millionen Euro zur Förderung der militärischen Mobilität.
  • 927 Millionen Euro für die Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, davon 593 Millionen Euro für das Binnenmarktprogramm und rund 200 Millionen Euro für Arbeiten in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Steuern und Zoll.
  • 732 Millionen Euro für "EU4Health", um den Bedürfnissen der Menschen im Bereich Gesundheit umfassend Rechnung zu tragen, sowie 147 Millionen Euro für das Katastrophenschutzverfahren der Union ("rescEU"), um im Krisenfall rasch operative Unterstützung leisten zu können.
  • 689 Millionen Euro für Sicherheit, davon 310 Millionen Euro für den Fonds für die innere Sicherheit (ISF) zur Bekämpfung von Terrorismus, Radikalisierung, organisierter Kriminalität und Cyber-Kriminalität.
  • 138 Millionen Euro für sichere Satellitenverbindungen im Rahmen des Vorschlags für ein neues Unionsprogramm, das Programm der Union für sichere Konnektivität.
  • Haushaltsmittel für das "Europäische Chip-Gesetz" werden im Rahmen von "Horizon Europe" und durch Umschichtungen aus anderen Programmen bereitgestellt.

Die Kommission gibt an, dass der Haushaltsentwurf für 2023 als Teil des Ende 2020 von den Staats- und Regierungsspitzen der EU angenommene langfristige Haushaltsplan 2021 bis 2027 darauf abziele, dessen Prioritäten in konkrete jährliche Ergebnisse umzusetzen. Ein erheblicher Teil der Mittel solle daher im Einklang mit dem Ziel, 30 Prozent des langfristigen Haushalts und des Aufbauinstruments "Next Generation EU" für die Bekämpfung des Klimawandels auszugeben, veranschlagt werden.

Hintergrund: EU-Haushaltsentwurf 2023 und "Next Generation EU"

Der EU-Haushaltsentwurf 2023 umfasst die Ausgaben im Rahmen von "Next Generation EU", die durch Mittelaufnahmen an den Kapitalmärkten finanziert werden sollen, sowie die Ausgaben, die im Rahmen der langfristigen Haushaltsobergrenzen aus Eigenmitteln bestritten werden. Für letztere Ausgaben werden im Haushaltsentwurf für jedes Programm 2 Beträge vorgeschlagen:

  • "Mittel für Verpflichtungen" sind die Beträge, die in einem bestimmten Jahr vertraglich vereinbart werden können.
  • "Mittel für Zahlungen" entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen.

Der vorgeschlagene EU-Haushalt für 2023 umfasst Verpflichtungen in Höhe von 185,6 Milliarden Euro und Zahlungen in Höhe von 166,3 Milliarden Euro zu jeweiligen Preisen.

Die tatsächlichen Zahlungen aus "Next Generation EU" und der Bedarf an Mitteln, für die die Kommission eine Marktfinanzierung anstreben wird, können davon abweichen und werden auf genauen Schätzungen beruhen, die im Laufe der Zeit angepasst werden. Die Kommission wird weiterhin halbjährliche Finanzierungspläne veröffentlichen, in denen sie über ihre geplanten Emissionsvolumina in den kommenden Monaten informiert.

Mit einem Budget von bis zu 807 Milliarden Euro zu jeweiligen Preisen trägt "Next Generation EU" zur Erholung von den unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Covid-19-Pandemie bei und versetzt die EU in die Lage, auf aktuelle und künftige Krisen wie den Krieg in der Ukraine zu reagieren. Das befristete Instrument der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne soll dazu beitragen, nach der Covid-19-Pandemie eine "grünere", stärker digitalisierte und widerstandsfähigere EU aufzubauen, die den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen besser begegnen kann. Bis Ende 2023 sollen im Rahmen von "Next Generation EU" Verträge geschlossen und Verpflichtungen eingegangen werden, die Zahlungen im Zusammenhang mit der Kreditaufnahme werden bis Ende 2026 erfolgen.

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