Sonstige Förderungen

Hier finden Sie Informationen zur Einreichung eines Antrages für sonstige Förderungen, die nach dem Bundesministeriengesetz 1986 in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen

Allgemeines

Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.

Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Formulare

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die mit einem der folgenden aktuellen Formulare gestellt werden. Diese sind elektronisch vollständig auszufüllen, rechtsgültig zu signieren und mit allen erforderlichen Beilagen an den Förderungsgeber zu übermitteln.

Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.

Beachten Sie auch die im Formular enthaltenen Allgemeinen Förderungsbedingungen (PDF, 141 KB) und den Leitfaden zur Abrechnung (PDF, 125 KB), die Bestandteile eines allfälligen Förderungsvertrages sind.

Ihren Antrag auf Sonstige Förderung können Sie online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag sonstige Förderung.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Alternativ können Sie auch per E-Mail oder postalisch mit nachfolgendem Formular einen Antrag mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Antragsformular, Stand: Oktober 2023 (PDF, 600 KB)

Zur Nutzung des PDF-Formulars ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich. Speichern Sie das Antragsformular zunächst lokal ab, bevor Sie es ausfüllen.

Kontakt

Bundeskanzleramt, Abteilung I/6
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Telefon: 01 531 15-20 23 87
E-Mail: recht@bka.gv.at

Hinweise zur Abrechnung

Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.

Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum im Förderungsvertrag festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.

Ergänzend stellen wir Ihnen ein Muster für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Verfügung.