Sonstige Förderungen

Hier finden Sie Informationen zur Einreichung eines Antrages für sonstige Förderungen, die nach dem Bundesministeriengesetz 1986 in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fallen

Allgemeines

Die Gewährung einer Förderung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014" (BGBl. II Nummer 208/2014 idgF) nach Maßgabe der verfügbaren Förderungsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung besteht nicht.

Grundsätzlich können nur Projekte/Vorhaben gefördert werden, die den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes betreffen, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Informationen zur Antragseinbringung

Für die Beantragung einer Förderung ist ab 1. Oktober 2024 ausschließlich der Online-Antrag im Transparenzportal des Bundes zu verwenden: Online-Antrag sonstige Förderung.

Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die vollständig ausgefüllt, rechtsgültig unterfertigt und mit allen erforderlichen Beilagen eingebracht werden.

Einen Überblick über das Online-Formular mit Abbildungen und Beschreibungen der einzelnen Seiten erhalten Sie in der Anleitung zur Online-Antragstellung (PDF, 691 KB).

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Nähere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der "Datenschutzrechtlichen Information gemäß Artikel 13 DSGVO" im Antragsformular.

Beachten Sie auch die im Formular enthaltenen Allgemeinen Förderungsbedingungen und den Leitfaden zur Abrechnung, die Bestandteile eines allfälligen Förderungsvertrages sind:

Kontakt

Bundeskanzleramt, Abteilung I/6
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Telefon: 01 531 15-20 23 87
E-Mail: recht@bka.gv.at

Hinweise zur Abrechnung

Details zur Abrechnung sind dem "Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt" zu entnehmen.

Bitte übermitteln Sie fristgerecht bis zum im Förderungsvertrag festgelegten Abrechnungstermin die Unterlagen (im Original) unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien, E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at.

Ergänzend stellen wir Ihnen ein Muster für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Verfügung.