Jahr 1972

Die kleine europäische Lösung: das Freihandels- und Interimsabkommen

Am 22. Juli 1972 wurden in Brüssel die Freihandelsverträge zwischen der EWG und den EFTA-Staaten (Finnland, Island, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz) unterzeichnet. Für Österreich unterschrieben Bundeskanzler Bruno Kreisky und Handelsminister Josef Staribacher das umfangreiche Vertragswerk. Das Abkommen trat am 1. Jänner 1993 in Kraft.

Zwischen der EWG und Österreich wurde zudem ein Interimsabkommen abgeschlossen, das eine beiderseitige Zollsenkung für Industrieprodukte mit Ausnahme sensibler Erzeugnisse bereits ab 1. Oktober 1972 vorsah. Ein Jahr später folgte noch ein Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Diese Verträge realisierten die sogenannte Freihandelslösung und waren ein Brückenschlag zwischen EWG und EFTA, begründeten sie doch eine Freihandelszone von 16 Staaten mit 300 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Europa.