Selbstbehalt bei Freifahrt
Für die Teilnahme an der Schüler- beziehungsweise Lehrlingsfreifahrt ist ein Selbstbehalt in der Höhe von 19,60 Euro pro Schüler und Schuljahr beziehungsweise pro Lehrling und Lehrjahr zu entrichten.
Der Selbstbehalt ist ein Pauschalbetrag, der auch dann in voller Höhe zu leisten ist, wenn die Freifahrt nicht für das gesamte Schuljahr beziehungsweise Lehrjahr in Anspruch genommen wird.
Auskünfte bezüglich der Einzahlung der Selbstbehalte beziehungsweise Rückerstattung irrtümlich einbezahlter Selbstbehalte erteilt der örtliche Verkehrsverbund.
Kontakt
Abteilung VI/8 - Fahrtenbeihilfe, Freifahrten und Schulbuchaktion
E-Mail: freifahrten@bka.gv.at