Rechtsgrundlagen zu Freifahrt und Fahrtenbeihilfe

Freifahrten und Fahrtenbeihilfen für Schüler und Lehrlinge sind im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geregelt.

Weitere einzelne gesetzliche Bestimmungen, die im Zusammenhalt mit der Durchführung der Freifahrten zu beachten sind, enthalten das Schulorganisationsgesetz und das Privatschulgesetz, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, welches die Ausbildung dieser Berufszweige regelt, das Berufsausbildungsgesetz betreffend die Ausbildung im Lehrberuf, das Öffentliche Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 als gesetzliche Grundlage für die Integration der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrsverbünde, das Kraftfahrliniengesetz 1967 sowie das Kraftfahrgesetz samt Durchführungsverordnungen, insbesondere deren Regelungen über Personenbeförderungen und Ausstattung der Schulbusse.