Förderungsaufruf Kinderschutz und Gewaltprävention
Förderungen können gemeinnützigen Organisationen (Vereinen, Unternehmen, kirchlichen Organisationen) für folgende Vorhaben, die dem Kinderschutz und der Gewaltprävention dienen, gewährt werden:
- Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und bundesweit oder bundesländerübergreifend tätig sind.
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte (zum Beispiel Kinderschutzbeauftragte) von Einrichtungen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren arbeiten, zu kinderschutzrelevanten Themen.
- Präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern und Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in direktem persönlichen Kontakt stehen, einschließlich Telefonhotlines.
- Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen insbesondere sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt.
Der Förderantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Kinderschutz bis 31. August 2023 eingebracht werden.
Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Für den Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal).
Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur/ID Austria oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen. Informationen dazu: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis
Weiterführende Informationen
- Förderungsaufruf (PDF, 317 KB)
- Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nummer 208/2014
- Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 125 KB)
- Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 124 KB)
- Belegaufstellung Kinderschutz und Gewaltprävention (Excel, 115 KB)
Kontakt
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
E-Mail: kjh@bka.gv.at