Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026: Europäische Kommission sieht weitere Fortschritte in den EU-Mitgliedstaaten
Reformen stärken Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit und demokratische Kontrollmechanismen – Europäische Kommission: Rechtsstaatlichkeit bleibt Grundlage für Demokratie, Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Wohlstand in der EU – Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen: "Bericht zeigt in vielen Mitgliedstaaten anhaltend positive Fortschritte"
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2026 ihren 7. jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU veröffentlicht. Darin bewertet sie die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in den 4 EU-Beitrittskandidatenländern Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.
Der Bericht zeichnet insgesamt ein positives Bild: In vielen EU-Mitgliedstaaten seien Reformen umgesetzt oder weiter vorangetrieben worden. Gleichzeitig bestünden in einzelnen Bereichen und Ländern weiterhin Herausforderungen, die mit gezielten Empfehlungen adressiert werden. Die EU-Kommission betont, dass Rechtsstaatlichkeit eine zentrale Grundlage für Demokratie, Sicherheit und wirtschaftlichen Wohlstand bilde. Unabhängige Gerichte, wirksame Korruptionsbekämpfung, freie und pluralistische Medien sowie funktionierende demokratische Kontrollmechanismen stärkten demnach das Vertrauen in staatliche Institutionen und schafften Rechtssicherheit für Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.
Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Rechtsstaatlichkeit schafft Vertrauen"
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu:
"Rechtsstaatlichkeit schafft Vertrauen. Vertrauen unter den Bürgerinnen und Bürgern. Vertrauen für Unternehmen. Das macht Europa zum besten und sichersten Ort zum Leben und Investieren. Der diesjährige Bericht zeigt in vielen Mitgliedstaaten anhaltend positive Fortschritte. Und genau deshalb ist unser Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wichtig. Es ist zu einem Bezugspunkt geworden, der dazu beiträgt, nationale Debatten zu gestalten und Reformen in unserer gesamten Union voranzutreiben."
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Bericht als wichtiges Instrument für Reformen
Seit seiner Einführung im Jahr 2020 hat sich der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht zu einem zentralen Instrument des Dialogs zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten entwickelt. Die länderspezifischen Empfehlungen unterstützen Reformen und den kontinuierlichen Austausch über rechtsstaatliche Entwicklungen. Auch für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2028-2034 ("Multiannual Financial Framework", kurz: MFF) soll der Bericht eine wichtige Rolle spielen: Seine Ergebnisse sollen in die neuen nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (kurz: NRPPs) einfließen und zudem als Grundlage für die Bewertung der Einhaltung der EU-Grundrechtecharta sowie der rechtsstaatlichen Voraussetzungen bei deren Umsetzung dienen.
Fortschritte und Herausforderungen im Justizbereich
Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2026 verzeichnet zahlreiche Reformen im Justizbereich. Viele EU-Mitgliedstaaten hätten Maßnahmen zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit umgesetzt, etwa durch zusätzliche Garantien bei Richterinnen- beziehungsweise Richterernennungen, Reformen der Disziplinarverfahren, die Stärkung der Justizräte oder eine größere Autonomie der Staatsanwaltschaften. Gleichzeitig verliefen Reformen in einigen EU-Mitgliedstaaten langsamer und es bestünden weiterhin ernsthafte Herausforderungen. Auch in den 4 Beitrittskandidatenländern seien Justizreformen fortgeführt worden, wenngleich Bedenken hinsichtlich möglicher Einflussnahmen auf die Unabhängigkeit der Justiz bestehen blieben.
Korruptionsbekämpfung: Modernisierter Rechtsrahmen durch EU-Richtlinie
Ein Schwerpunkt des Berichts 2026 ist die Korruptionsbekämpfung. Mit der seit 31. Mai 2026 geltenden EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung steht den EU-Mitgliedstaaten ein modernisierter Rechtsrahmen zur Verfügung. Mehrere Staaten hätten bereits neue Strategien entwickelt und ihre zuständigen Institutionen gestärkt, so die Europäische Kommission. Gleichzeitig sieht die Kommission weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei Transparenzregelungen für Lobbying, Interessenkonflikten sowie bei Ermittlungen, Strafverfolgung und rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen. Die 4 EU-Beitrittskandidatenländer hätten ihre rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen weiter verbessert.
Europäisches Medienfreiheitsgesetz mit verbindlichen Vorgaben
Der Bericht analysiert zudem das großteils im August 2025 in Kraft getretene Europäische Medienfreiheitsgesetz ("European Media Freedom Act", kurz: EMFA). Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hätten ihre Rechtsvorschriften entsprechend den EU-Vorgaben bereits angepasst, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit und Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien sowie der transparenten Vergabe staatlicher Werbung. Da mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz verbindliche Vorgaben zu mehreren Aspekten der Medienfreiheit erlassen wurden, spricht der Rechtsstaatlichkeitsbericht hierzu keine Empfehlungen mehr aus. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden jedoch weiterhin wichtige Entwicklungen in diesen Bereichen abgedeckt.
Viele EU-Mitgliedstaaten würden Maßnahmen gegen sogenannte strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung ("Strategic Lawsuit Against Public Participation", kurz: SLAPP) umsetzen. In den EU-Beitrittskandidatenländern seien Leitungsstrukturen öffentlich-rechtlicher Medien und Medienregulierungsbehörden teilweise gestärkt worden, während Medienkonzentration und redaktionelle Unabhängigkeit weiterhin Herausforderungen darstellen würden.
Qualität der Gesetzgebung und Beteiligung der Zivilgesellschaft
Der Bericht attestiert Fortschritte bei der Qualität der Gesetzgebung und der Rechtssicherheit. Gleichzeitig verweist die Europäische Kommission darauf, dass in einigen EU-Mitgliedstaaten weiterhin häufig beschleunigte Gesetzgebungsverfahren genutzt würden und Beteiligungsmöglichkeiten für Interessenträgerinnen und -träger ausgebaut werden könnten. Positiv bewertet wird zudem, dass viele EU-Mitgliedstaaten die Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft weiter verbessert hätten, so die Kommission. Dennoch berichteten Organisationen in einigen Ländern weiterhin über Herausforderungen, etwa bei Finanzierung oder Versammlungsfreiheit. In den 4 EU-Beitrittskandidatenländern funktionierten die demokratischen Kontrollmechanismen grundsätzlich, wenngleich Verbesserungsbedarf bestehe.
Rechtsstaatlichkeit stärkt auch den Binnenmarkt
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 hebt die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit für den europäischen Binnenmarkt hervor. Verlässliche rechtsstaatliche Rahmenbedingungen würden Planungssicherheit für Unternehmen schaffen und das Vertrauen von Investorinnen und Investoren in Staat und Wirtschaft stärken, so die Europäische Kommission. Genannt werden unter anderem spezialisierte Handelsgerichte, Maßnahmen gegen Korruption bei öffentlichen Vergaben, Investitionsschutz und stabile regulatorische Rahmenbedingungen.
Die nächsten Schritte
Die Europäische Kommission ruft das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union, die nationalen Parlamente sowie die Zivilgesellschaft auf, den Dialog über die Ergebnisse fortzusetzen. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen umzusetzen und bestehende Herausforderungen anzugehen. Die Entwicklungen in den 4 EU-Beitrittskandidatenländern sollen auch in den kommenden Erweiterungsberichten verfolgt werden. Perspektivisch könnten weitere EU-Beitrittskandidatenländer in den Rechtsstaatlichkeitsbericht aufgenommen werden, sobald die Voraussetzungen dafür erfüllt seien, so die Kommission.
Hintergrund: Der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit der EU
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU erscheint seit 2020 jährlich und bildet die Grundlage des EU-Rechtsstaatlichkeitszyklus'. Er basiert auf einem intensiven Dialog der Europäischen Kommission mit den nationalen Behörden, unabhängigen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen und wird nach einer einheitlichen, objektiven und transparenten Methodik erstellt.
Der Bericht 2026 umfasst eine Mitteilung zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union sowie 27 Länderkapitel zu den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich enthält er 4 Länderkapitel zu den EU-Beitrittskandidatenländern Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Darin werden die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Vorjahres bewertet und neue länderspezifische Empfehlungen formuliert. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ergänzt die bestehenden Instrumente der Europäischen Union zum Schutz der gemeinsamen Grundwerte und dient dazu, mögliche rechtsstaatliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und Reformen zu fördern.
Weiterführende Informationen
- Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 für mehr Wohlstand, Sicherheit und demokratische Resilienz in Europa
- Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026
- Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Mitteilung und Länderkapitel
- Fragen und Antworten zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026
- Factsheet: Bericht über die Rechtstaatlichkeit 2026 – Der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit
- Factsheet: Bericht über die Rechtstaatlichkeit 2026 – Instrumentarium (PDF)