EU führt neuen Zoll in Höhe von 3 Euro für kleine Online-Bestellungen aus Drittländern ein
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen Zoll nicht selbst – Verantwortlich sind Plattformen, Verkäuferinnen und Verkäufer oder Beförderer – Maßnahme soll fairen Wettbewerb fördern und Kontrolle unsicherer Produkte verbessern – Maßnahme als Teil einer umfassenden Modernisierung der EU-Zollunion
Seit 1. Juli 2026 gilt in der Europäischen Union eine neue Zollregelung für online bestellte Waren aus Drittländern mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro. Die bisherige Zollbefreiung für solche Sendungen wurde abgeschafft. Stattdessen wird für entsprechende Einfuhren ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenposten erhoben. Die Übergangsregelung gilt bis 1. Juli 2028 und ist Teil der umfassenden Reform der EU-Zollvorschriften.
EU-Kommissar Šefčovič: "Offener Markt, gleiche Regeln"
Maroš Šefčovič, EU-Kommissar für Handel und wirtschaftliche Sicherheit, interinstitutionelle Beziehungen und Transparenz, sagte dazu:
"Offener Markt, gleiche Regeln. Der EU-Markt für den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt offen, darf aber nicht zu Lasten der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen gehen. Waren, die in die Union eingeführt werden, sollten denselben Konformitäts- und Rückverfolgbarkeitsstandards entsprechen wie Waren, die in unserem Binnenmarkt verkauft werden. Plattformen und Verkäufer, die von europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern profitieren, müssen sich an die gleichen Regeln halten wie europäische Unternehmen. Die Abschaffung der ´De-minimis´-Befreiung bringt unser Zollsystem einfach auf den neuesten Stand, was zu einem faireren Wettbewerb, einer stärkeren Durchsetzung und einem besseren Verbraucherschutz führt."
Mehr Fairness und höhere Produktsicherheit
Mit der Neuregelung will die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen und großen Online-Anbietern aus Drittstaaten schaffen. Gleichzeitig sollen die Zollbehörden besser gegen unsichere oder nicht den EU-Vorgaben entsprechende Produkte vorgehen können. Nach Angaben der Europäischen Kommission entsprachen bei einer Untersuchung im Jahr 2025 mehr als 60 Prozent der eingeführten Waren mit geringem Wert nicht den geltenden Produkt- oder Sicherheitsanforderungen. Zusätzlich werden schrittweise Produktkennungen (Englisch: "Product Identifier", kurz: PID) in den Zollanmeldungen eingeführt. Ihre Angabe ist seit 1. Juli 2026 freiwillig und wird ab November 2026 verpflichtend. Dadurch sollen Kontrollen und Risikoanalysen erleichtert sowie problematische Produkte schneller erkannt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen den Zoll nicht selbst
Die rechtliche Verantwortung für die Zahlung des neuen Zolls liegt nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Zollschuldner sind vielmehr die Online-Plattformen, Verkäuferinnen beziehungsweise Verkäufer oder Unternehmen, die die Waren bei den Zollbehörden anmelden, beispielsweise Beförderer oder deren Vertreter. Dadurch sollen zusätzliche Zahlungen bei der Zustellung vermieden werden. Der pauschale Zoll wird je Warenposten berechnet. Besteht eine Sendung beispielsweise ausschließlich aus mehreren T-Shirts, fällt einmalig ein Zoll von 3 Euro an. Enthält sie hingegen unterschiedliche Warenarten, etwa ein T-Shirt und eine Uhr, werden 2 Warenposten mit insgesamt 6 Euro verzollt.
Übergangslösung bis zur neuen EU-Zolldatenplattform
Der Pauschalzoll ist als befristete Übergangsmaßnahme vorgesehen. Ab Juli 2028 soll die neue EU-Zolldatenplattform den Zollprozess übernehmen. Dann werden die Einfuhrabgaben wieder nach den regulären Zollvorschriften anhand von Warenwert, Ursprung und zolltariflicher Einreihung berechnet. Je nach Produkt können die fälligen Zölle dann höher oder niedriger als 3 Euro ausfallen.
Unternehmen, die Waren direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU liefern, müssen ihre Abläufe an die neuen Vorgaben anpassen. Die Europäische Kommission hat hierzu Leitlinien veröffentlicht und arbeitet gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten an der praktischen Umsetzung.
Weitere Maßnahmen der Zollreform
Die Abschaffung der bisherigen Freigrenze ist Teil einer umfassenden Modernisierung der EU-Zollunion. Ergänzend ist eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für eingeführte E-Commerce-Waren vorgesehen, die spätestens im November 2026 eingeführt werden soll. Sie dient dazu, die Kosten der Zollbehörden für die Bearbeitung der stark gestiegenen Zahl von Warensendungen zu decken und ist unabhängig vom neuen 3-Euro-Zoll. Zudem enthält die Reform Regelungen gegen Umgehungsversuche. So können Zollbehörden künftig künstliche Aufteilungen oder andere Gestaltungen, mit denen der Zoll vermieden werden soll, bei der Bewertung unberücksichtigt lassen.
Hintergrund: Die EU-Zollreform
Nach Angaben der EU wurden allein im Jahr 2025 rund 5,9 Milliarden Waren in Paketen von geringem Wert aus Drittländern in die EU eingeführt. Täglich werden mehr als 16 Millionen solcher Sendungen abgefertigt. Pakete mit geringem Wert machen inzwischen rund 97 Prozent aller eingeführten Warensendungen aus, ihr Anteil am gesamten Einfuhrwert beträgt jedoch lediglich etwa 2 Prozent. Diese Zunahme an Lieferungen mit geringem Warenwert hat in den vergangenen Jahren zu unlauterem Wettbewerb für EU-Unternehmen geführt, da einige Nicht-EU-Verkäuferinnen und -Verkäufer Zölle umgehen. Zudem bestehen für die Konsumentinnen und Konsumenten Risiken durch gefährliche oder nicht konforme Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen. Zusätzlich führt die "Paketflut", insbesondere die Aufteilung von Sendungen in viele kleine Pakete, zu negativen Folgen für die Umwelt.
Die Abschaffung der bisherigen Zollbefreiung ist Bestandteil der EU-Zollreform, auf die sich Europäisches Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im März 2026 geeinigt hatten.
Weiterführende Informationen
- EU-Maßnahmen gegen den Zustrom kleiner Pakete, Website des Europäischen Rates/Rates der EU
- Neue E-Commerce-Pflicht für Kleinpakete soll Fairness für EU-Unternehmen und Sicherheit für Verbraucher erhöhen, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Fragen und Antworten zum Zoll in Höhe von 3 Euro, Website der Europäischen Kommission
- Kommission begrüßt historische Einigung über die Reform der EU-Zollunion, Pressemitteilung der Europäischen Kommission