Fußball, Sport und die Europäische Union: 5 Facts and Figures
Die EU setzt sich durch eine eigene "Erasmus+"-Programmschiene für mehr körperliche Aktivität ein, die Sportministerinnen und -minister der Mitgliedstaaten tagen regelmäßig und das "Bosman-Urteil" 1995 hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU maßgeblich beeinflusst: Ein Überblick aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2026.
Wenn sich von 11. Juni bis 19. Juli 2026 48 Fußball-Teams bei der von der "Fédération Internationale de Football Association" (FIFA) ausgetragenen Weltmeisterschaft (WM) in den Vereinigten Staaten von Amerika, Mexiko und Kanada unter dem Motto "United 2026" messen, ist Österreich erstmals seit 1998 mit dabei. Sport begeistert, Sport verbindet – nicht nur jene Spielerinnen und Spieler, die auf dem Fußballfeld gegeneinander antreten, sondern auch Millionen Fans weltweit.
Was "Erasmus+", Eurobarometer und Europarecht mit dem Spiel um das runde Leder und anderen Sportarten zu tun haben: eine Übersicht.
1. EU-Sportpolitik: Koordinierende und unterstützende Rolle der EU im Bereich Sport
Seit Österreichs EU-Beitritt am 1. Jänner 1995 wird auch die Sportpolitik in Brüssel mitgestaltet. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität: Die Hauptzuständigkeit im Bereich des Sports verbleibt in den Händen der Mitgliedstaaten und eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Sportbereich ist damit nicht vorgesehen. Die EU ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Die besonderen Merkmale des Sports, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die soziale und pädagogische Funktion sollen besondere Berücksichtigung finden.
In den Art. 6 und Art. 165 des Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV) wird die Bedeutung des Sports für Europa ausdrücklich gewürdigt und die Förderung der europäischen Dimension des Sports als ein Ziel der Gemeinschaft hervorgehoben. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 tagen die für Sport-Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister beziehungsweise Staatssekretärinnen und Sekretäre der 27 EU-Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen in der Ratsformation "Bildung, Jugend, Kultur und Sport".
Strategische Leitlinie für die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in Sport-Angelegenheiten ist der EU-Arbeitsplan für Sport (2024-2027). Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Förderung eines aktiven Lebensstils (Englisch: "Health-Enhancing Physical Activity", HEPA), Inklusion und Gleichberechtigung im Sport sowie der Schutz der Integrität (etwa im Kampf gegen Doping, Korruption und Spielabsprachen).
2. "Bosman-Entscheidung": Richtungsweisendes Urteil des EuGH
Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 1995 hatte weitreichende Auswirkungen für das Europarecht. Der belgische Profi-Fußballer Jean-Marc Bosman hatte vor dem EuGH in Luxemburg auf Transfer-Freizügigkeit geklagt und bekam am 15. Dezember 1995 Recht. Bosman sah das Recht auf Transfer-Freizügigkeit durch die Regeln der "Union of European Football Associations" (UEFA), die hohe Ablöse-Summen vorschrieben, als gefährdet an. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH RS C-415/93) besagte zum einen, dass Profi-Fußballspielerinnen und -spieler in der Europäischen Union nach Ende ihres Vertrages ablösefrei zu einem anderen Verein wechseln dürfen. Denn: Regeln über die Zahlung einer Ablöse-Summe beschränken Spielerinnen und Spieler, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat spielen wollen, in ihrer Freizügigkeit. Sie würden nämlich daran gehindert oder davon abgehalten, ihre früheren Vereine zu verlassen, und zwar selbst dann, wenn ihre Verträge ausgelaufen seien. Zudem erklärte der EuGH Bestimmungen für ungültig, die eine maximale Anzahl von Spielerinnen und Spielern aus anderen Mitgliedstaaten pro Verein festlegten.
Grundlage des Urteilsspruches bildete Artikel 48 des EWG-Vertrages, der die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU regelt. Die Freizügigkeit von Personen ist als eine von 4 EU-Grundfreiheiten seit den Verträgen von Nizza 2003 durch Artikel 39 EUV (Vertrag über die Europäische Union) geregelt; mit 1. Dezember 2009 ging diese Bestimmung in Artikel 45 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auf. Demnach hat jede Unionsbürgerin, jeder Unionsbürger die Möglichkeit, ungeachtet ihres, seines Wohnortes in jedem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie, er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates.
3. "Erasmus+ Sport": Fördermöglichkeiten für Mobilität und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Wenig bekannt ist, dass es seit 2023 eine eigene "Erasmus+"-Programmschiene für die Mobilität im Bereich Sport gibt. Die Initiative zielt darauf ab, die (Lern-)mobilität im Sportsektor zu fördern und Personen zu unterstützen, die im Bereich der Betreuung und Verwaltung von Sport-Teams sowie Sportlerinnen und Sportlern aktiv sind. Das Programm fördert zudem aktiv die Teilnahme an sportlichen und körperlichen Aktivitäten sowie ehrenamtliches Engagement. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sozialen Inklusion, den Sport durch Werte wie "Fairplay", Toleranz und Teamgeist stärkt.In Österreich setzten sich 3 "Erasmus+ Sport Botschafterinnen und Botschafter" von 2021 bis 2027 im Bereich Sport für verstärkte Bewusstseinsbildung und Information ein. Eine davon ist Michaela Fellner, Managerin einer Mannschaft im Feldhockeyclub AHTC in Wien. Durch die finanzielle Unterstützung seitens "Erasmus+ Sport" habe der Verein die Chance zur internationalen Zusammenarbeit, wie Fellner betont.
"Dank des 'Erasmus+'-Projekts 'Train our Future' lernen junge Trainerinnen und Trainer im Ausland innovative Trainingsmethoden kennen und können diese direkt in ihre Trainings integrieren. Als 'Erasmus+ Sport Botschafterin' möchte ich dazu beitragen, die positiven Werte des Sports zu fördern und vor allem junge Menschen inspirieren, sportliche Aktivitäten als einen integralen Bestandteil ihres Lebens zu sehen. Sport ist eine kraftvolle Plattform, die über körperliche Fitness hinausgeht. Er fördert kulturellen Austausch, Inklusion, Teamgeist und Respekt, unabhängig von Herkunft oder sozialem Status."
Michaela Fellner
4. WM-Titel: Die EU-Staaten als "Fußball-Großmacht"
Von 1930 bis dato ging die Mehrheit der WM-Titel an Mannschaften der EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Länder gewannen in Summe 11 Mal:
- Deutschland (4 Mal: 1954, 1974, 1990, 2014),
- Italien (4 Mal: 1934, 1938, 1982, 2006),
- Frankreich (2 Mal: 1998, 2018),
- Spanien (1 Mal: 2010) und
(Das Vereinigte Königreich gewann 1966 den WM-Titel; das Land war von 1. Jänner 1973 bis 31. Jänner 2019 Mitglied der Europäischen Union.)
Europa stellt zudem mit der "Union of European Football Associations" (UEFA) regelmäßig die größte Kontinentalgruppe bei Fußball-Weltmeisterschaften.
5. Eurobarometer-Umfrage zu Sport:
In einer Eurobarometer-Umfrage (Spezial-Eurobarometer 525: "Sport und körperliche Betätigung") aus dem Jahr 2022 gaben 45 Prozent der befragten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger an, "nie" zu trainieren beziehungsweise einen Sport auszuüben; in Österreich sagten dies 35 Prozent. "Selten" waren 17 Prozent der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sportlich aktiv, in Österreich 23 Prozent. "Mit gewisser Regelmäßigkeit" trainierten 32 Prozent der befragten EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beziehungsweise 35 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, "regelmäßig" nur 6 Prozent der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger beziehungsweise 7 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher.
Umso wichtiger ist es, dass sich die EU auch ganz konkret für mehr Bewegung einsetzt: Jedes Jahr im September findet in den Mitgliedstaaten die "Europäische Woche des Sports" statt (2026: 23. bis 30. September). Es handelt sich um eine jährliche Initiative der Europäischen Kommission, die Menschen in ganz Europa unter dem Slogan #BeActive zu mehr Bewegung und sportlicher Betätigung motivieren möchte.
Hinweis
Reisende zur Fußball-WM sollten sich über Sicherheitsmaßnahmen, Einreisebestimmungen wie ESTA oder Visum sowie lokale Gegebenheiten informieren, etwa auf der offiziellen FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft-2026-Website.
Weiterführende Informationen
- Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995. Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc Bosman, Royal club liégeois SA gegen Jean-Marc Bosman und andere und Union des associations européennes de football (UEFA) gegen Jean-Marc Bosman. Rechtssache C-415/93.
- Auswirkungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs – Erläuterung einiger Urteile, Sport
- Erasmus+ im Sportbereich
- Erasmus+, Sportaktionen
- "Erasmus+ Botschafter:innen Sport"
- Teams with the most World Cup titles
- Eurobarometer-Spezial-Umfrage 525: "Sport und körperliche Betätigung" (Englisch)
- "European Week of Sport 2026"