Überweisungen werden bei Sofortzahlungen im gesamten Euro-Währungsgebiet schneller und sicherer
Neue EU-Vorschriften verpflichten Zahlungsdienstleister, Sofortüberweisungen anzubieten – Transaktionen werden schneller, sicherer und günstiger – Überprüfungen sollen Fehler bei Überweisungen verhindern und Betrugsgefahren mindern – EU-Kommissarin Albuquerque: "Neue Ära für Zahlungen in Europa"
Seit 9. Oktober 2025 erfolgt der Geldtransfer im gesamten Euro-Währungsgebiet mit sofortiger Umsetzung. Dank der EU-Verordnung für Sofortzahlungen (Englisch: "Instant Payments Regulation") können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen innerhalb von Sekunden Geld in Euro überweisen – zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochentagen oder am Wochenende, ob im eigenen Land oder im gesamten Euro-Währungsgebiet.
Seit Jänner 2025 waren Zahlungsdienstleister im Euro-Währungsgebiet bereits verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anzubieten, Sofortzahlungen in Euro zu empfangen. Seit 9. Oktober 2025 gilt zusätzlich die Verpflichtung, auch das Senden von Sofortzahlungen in Euro zu ermöglichen. Zudem müssen Zahlungsdienstleister – zur besseren Bekämpfung von Zahlungsbetrug bei Euro-Überweisungen – den Dienst zur Überprüfung von Zahlungsempfängerinnen beziehungsweise -empfängern (Englisch: "Verification of Payee", kurz: VoP) bereitstellen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Sofortzahlungen im gesamten Euro-Währungsgebiet breiter verfügbar, sicherer und kostengünstiger werden.
EU-Kommissarin Albuquerque: "Neue Ära für Zahlungen in Europa"
Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie für die Spar- und Investitionsunion, sagte dazu:
"Heute [9. Oktober 2025] markiert eine neue Ära für Zahlungen in Europa. Die Verordnung über Sofortzahlungen wird das tägliche Leben unserer Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erheblich verbessern, indem sie es ihnen ermöglicht, Zahlungen sofort und rund um die Uhr zu senden und zu empfangen. Dadurch werden Transaktionen sicherer, wobei Zahlungsdienstleister verpflichtet sind, den beabsichtigten Begünstigten zu überprüfen und dem Zahler im Falle eines Fehlers oder mutmaßlichen Betrugs eine Warnung zu senden. Wir werden die konkrete Umsetzung in den Mitgliedstaaten überwachen, damit alle von diesen neuen Vorschriften in vollem Umfang profitieren können."
Wirtschaftliche und praktische Vorteile von Sofortzahlungen
Nach Angaben der EU-Kommission sollen Sofortzahlungen die europäische Wirtschaft ankurbeln und sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Unternehmen erhebliche Vorteile bringen. Für Privatpersonen bedeutet dies, dass Geld unmittelbar zur Verfügung steht. Der Umgang mit Notfällen oder die Aufteilung von Rechnungen im sozialen Umfeld soll auf diesem Weg erheblich erleichtert werden. Unternehmen sollen insbesondere durch eine verbesserte Überwachung des Geldflusses (Englisch: "Cashflow Management") und einen optimierten Kundenservice profitieren: Die zusätzliche Zahlungsmethode ermöglicht es Kundinnen und Kunden, Zeit und Kosten zu sparen.
Folgende Änderungen werden mit der Verordnung umgesetzt:
- Sofortiger Geldtransfer: Überweisungen in Euro erreichen das Konto der Empfängerinnen oder Empfänger innerhalb von Sekunden und zu jeder Zeit – einschließlich nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
- Gleicher Preis wie bei regulären Transfers: Banken und andere Zahlungsdienstleister dürfen für eine Sofortzahlung nicht mehr verlangen als für eine Standard-Überweisung.
- Stärkerer Schutz vor Betrug und Fehlern: Bevor eine Zahlung getätigt wird, müssen die Anbieter überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der bereitgestellten Internationalen Bankkontonummer (Englisch: "International Bank Account Number", kurz: IBAN) übereinstimmt, um Fehler und Betrug zu vermeiden. Diese Dienstleistung ist der Zahlerin beziehungsweise dem Zahler kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Geringere Kosten für die Abwicklung von Zahlungen: Die neuen Vorschriften ermöglichen es Zahlungs- und E-Geld-Instituten, sich direkt an Zahlungssystemen zu beteiligen, damit sie ihre Zahlungsdienste, einschließlich Sofortzahlungen, effizienter erbringen können.
Die nächsten Schritte
Ab Jänner 2027 sind auch Zahlungsdienstleister außerhalb des Euro-Währungsgebiets verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden das Versenden und Empfangen von Sofortzahlungen in Euro sowie die Überprüfung der Zahlungsempfängerin beziehungsweise des Zahlungsempfängers zu ermöglichen.
Die Europäische Kommission beobachtet, wie sich die Gebühren für Sofortzahlungen entwickeln und ob Hindernisse für die Verfügbarkeit und Nutzung von Sofortzahlungen bestehen bleiben. Die Kommission wird Rat und Parlament regelmäßig darüber berichten, um sicherzustellen, dass Sofortzahlungen dauerhaft erschwinglich und zugänglich bleiben.
Hintergrund: Verordnung über Sofortzahlungen
Mit der Verordnung über Sofortzahlungen von 13. März 2024 (Englisch: "Instant Payments Regulation") werden die Vorschriften für Euro-Überweisungen aus dem Jahr 2012 aktualisiert, um dem technologischen Fortschritt und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Rechnung zu tragen. Die Einführung der Vorschriften erfolgte schrittweise, um einen reibungslosen Übergang für Zahlungsdienstleister zu gewährleisten.
Seit 9. Jänner 2025 dürfen Zahlungsdienstleister im Euro-Währungsgebiet für Sofortzahlungen keine höheren Gebühren erheben als für reguläre Überweisungen. Darüber hinaus müssen Anbieter, die bislang noch keine Sofortzahlungen in Euro anboten, ihren Kundinnen und Kunden ermöglichen, diese zu erhalten.
Weiterführende Informationen
- Schnellere und sicherere Sofortzahlungen in Euro werden Realität, Pressemitteilung der Europäischen Kommission
- Fragen und Antworten zur Umsetzung der Instant Payments Regulation, Website der Europäischen Union (PDF)
- Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024, EUR-Lex