EU-Datenverordnung stärkt Rechte von Nutzerinnen und Nutzern vernetzter Geräte
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen erhalten ab sofort Zugang zu Rohdaten von Autos, Smart-TVs und Industriemaschinen – Neue Regeln fördern Innovation, fairen Wettbewerb und erleichtern den Datenaustausch in der EU
Am 12. September 2025 ist die EU-Datenverordnung in Kraft getreten. Damit sind Rohdaten vernetzter Geräte wie Autos, Smart-TVs und Industriemaschinen für Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Durch die breite Verfügbarkeit von Daten sollen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der digitalen Wirtschaft Europas gefördert werden. Die Europäische Kommission arbeitet zudem an einem "Helpdesk", welcher Unternehmen bei Fragen zur Umsetzung der Datenverordnung unterstützen soll.
EU-Kommissarin Virkkunen: "Wir wollen, dass in ganz Europa Daten zu echten Chancen für Menschen und Unternehmen werden"
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, sagte dazu:
"Die Datenverordnung stärkt die Nutzerinnen und Nutzer, eröffnet Märkte und verschafft Unternehmen die Daten, die sie benötigen, um innovative Dienste zu schaffen – von optimierten Fahrzeugreparaturen bis hin zu neuen energieeffizienten Lösungen. Wir wollen die Unternehmen auch bei der Anpassung an die neuen Vorschriften unterstützen, den Verwaltungsaufwand verringern und dafür sorgen, dass in ganz Europa Daten zu echten Chancen für Menschen und Unternehmen werden."
Umfassende Maßnahmen sichern den Datenzugriff vernetzter Geräte
Verbraucherinnen und Verbraucher vernetzter Geräte verfügen damit über die Kontrolle der produzierten Daten. Sie können von nun an auf die von den Geräten erzeugten Rohdaten zugreifen und diese selbst nutzen oder weitergeben. Die EU-Datenverordnung umfasst unter anderem folgende Bestimmungen:
- Vernetzte Geräte auf dem EU-Markt müssen so konzipiert sein, dass der geteilte Gebrauch von Daten möglich ist.
- Für Nutzerinnen und Nutzer besteht die Option, Dienste für Reparatur- und Instandhaltungsleistungen zu wählen oder diese selbständig durchzuführen.
- Der Zugang zu Daten von Industrieanlagen wird für Geschäftsanwenderinnen und Geschäftsanwender in der verarbeitenden Industrie oder der Landwirtschaft erleichtert.
- Die Übertragung von Daten und der Wechsel zwischen Cloud-Anbietern sollen vereinfacht werden.
- Unlautere Verträge, die den Datenaustausch verhindern könnten, sind untersagt.
Die EU-Verordnung legt grundlegende Leitlinien fest, die für alle Sektoren gelten. Zukünftige Rechtsvorschriften sollten mit den Grundsätzen bestehender Datenzugangsverpflichtungen in Einklang stehen.
Die nächsten Schritte
Neben der Einrichtung eines "Helpdesks" für Rechtsfragen zur EU-Datenverordnung bietet die Europäische Kommission künftig auch Orientierung bei der Verwendung von Daten unter gleichzeitiger Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Zur Vereinfachung der geteilten Datennutzung plant die Europäische Kommission, exemplarische Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten und allgemeine Klauseln für Cloud-Verträge zu veröffentlichen.
Hintergrund: Die digitale Datenstrategie der EU
Mit dem Inkrafttreten der EU-Datenverordnung am 12. September 2025 setzt die Europäische Kommission einen wichtigen Schritt in ihrer digitalen Datenstrategie. Die Strategie umfasst neben der EU-Datenverordnung den Daten-Governance-Rechtsakt (Englisch: "Data Governance Act", kurz: DGA), welcher die Überwachung der sektorübergreifenden Wiederverwendung öffentlicher oder geschützter Daten zum Ziel hat.