Handelsabkommen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika bringt Stabilität und Chancen für beide Seiten
Einheitliche Zölle und strategische Nullzollregelungen sollen Handel und Investitionen zwischen EU und den US stärken – Ziel: Schutz wichtiger Industriezweige, während gleichzeitig neue Marktchancen und Einsparpotenziale entstehen sollen
Am 27. Juli 2025 haben Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (US), Donald J. Trump, eine weitreichende politische Einigung über Zölle und Handel bei einem Treffen in Schottland, Vereinigtes Königreich, erzielt. Diese Vereinbarung stellt nach Angaben der Europäischen Kommission einen wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den USA dar. In einer Zeit globaler Unsicherheiten soll sie den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Stabilität, Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven bringen. Ziel ist es, die tief verwobenen wirtschaftlichen Beziehungen weiter zu stärken und langfristig auszubauen.
Kommissionspräsidentin von der Leyen: "Vorteile auf beiden Seiten greifbar"
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sagte im Rahmen des Treffens mit US-Präsident Trump:
"Dieses Abkommen bietet einen Rahmen, von dem aus wir die Zölle auf mehr Produkte weiter senken, nichttarifäre Handelshemmnisse angehen und im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit zusammenarbeiten werden. Denn wenn die EU und die US als Partner zusammenarbeiten, sind die Vorteile auf beiden Seiten greifbar."
Einheitlicher Zollsatz für EU-Exporte
Kernstück der Einigung ist die Einführung eines einheitlichen Zollsatzes von 15 Prozent für eine große Mehrheit der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten. Dies stelle eine klare Obergrenze dar und ersetze bisherige, teils deutlich höhere Zölle – insbesondere in der Automobilindustrie, wo bislang Zölle von bis zu 27,5 Prozent galten, so die Kommission. Auch strategisch bedeutende Branchen wie die Halbleiterindustrie würden demnach von dieser Begrenzung profitieren. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines fairen Marktzugangs sowie eine erhebliche Entlastung für die Exportwirtschaft der EU.
Zollerleichterungen für wichtige Industriezweige
Darüber hinaus haben sich die EU und die USA auf einen beiderseitigen Nullzollsatz für eine Reihe von strategischen Produkten verständigt. Dazu zählen Luftfahrzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, Generika, Halbleiterausrüstung, ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe. Diese Maßnahmen sollen gezielt Schlüsselindustrien stärken und beidseitig den Zugang zu hochwertigen Vorprodukten erleichtern. Die Liste der strategischen Produkte sei offen für Erweiterungen, so die Kommission – beide Seiten hätten zugesagt, kontinuierlich daran zu arbeiten.
Seit 1. August 2025 wurden zahlreiche Zölle auf europäische Exporte wieder auf das Niveau von vor Jänner 2025 zurückgeführt, um eine sofortige wirtschaftliche Entlastung für viele Industriezweige innerhalb der EU zu gewährleisten. Auch neue Produkte könnten künftig in diesen zollfreien Austausch aufgenommen werden, was die Marktchancen europäischer Unternehmen in den USA weiter verbessern könnte.
Ein besonderes Augenmerk legt das Abkommen auch auf den Schutz der europäischen Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrie. In Reaktion auf weltweite Überkapazitäten und wettbewerbsverzerrende Praktiken haben sich beide Seiten auf die Einführung fairer Zollkontingente geeinigt. Die derzeitigen Zölle in Höhe von 50 Prozent sollen reduziert werden, gleichzeitig soll der Marktzugang durch klar definierte Quoten abgesichert werden.
Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Importe
Für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sowie für Importeure bedeutet die Vereinbarung nach Angaben der Europäischen Kommission jährliche Einsparungen von rund 5 Milliarden Euro an Zöllen. Auch die verbliebenen niedrigen Zölle auf US-Industriegüter sollen schrittweise abgeschafft werden. Eine gezielte Marktöffnung ermöglicht demnach zudem die Einfuhr bestimmter US-Fischereiprodukte sowie landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Sojaöl, Saatgut, Getreide, Nüsse und verarbeiteter Lebensmittel – unter Wahrung von Zollkontingenten und des Schutzes sensibler EU-Sektoren.
Neben der Zollpolitik zielt das Abkommen auch auf die Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse ab. Dazu zählen unter anderem die engere Zusammenarbeit bei technischen Normen im Automobilbereich sowie bei gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (Englisch: "Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures", kurz: SPS). Auch soll die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen erleichtert werden.
Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit sowie gemeinsame Energie- und Technologieprojekte
Ein weiteres zentrales Element der Einigung ist die Vertiefung der wirtschaftlichen Sicherheitskooperation. Die EU und die US wollen ihre Lieferketten widerstandsfähiger gestalten, unfaire Handelspraktiken bekämpfen und eng bei Investitionsprüfungen sowie Ausfuhrkontrollen zusammenarbeiten.
Ein bedeutender Teil der neuen Vereinbarung betrifft die Energieversorgung. Die EU plant in den kommenden 3 Jahren den Erwerb von Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukten aus den US im Gesamtwert von etwa 700 Milliarden Euro. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Ablösung russischer Energieträger geleistet werden. Gleichzeitig soll der Erwerb von KI-Chips aus den US im Wert von 40 Milliarden Euro den technologischen Vorsprung der EU sichern und ausbauen.
Investitionen als Wachstumsmotor
Auch die Investitionsbeziehungen zwischen der EU und den USA sollen ausgebaut werden. Europäische Unternehmen haben nach Angaben der Europäischen Kommission ihr Interesse bekundet, bis 2029 mindestens 550 Milliarden Euro in verschiedene Sektoren in den Vereinigten Staaten zu investieren – insbesondere in strategische Wachstumsbereiche. Dies könnte demnach bestehende Investitionen von über 2,4 Billionen Euro weiter verstärken und neue Impulse für die transatlantische Wirtschaft setzen.
Die nächsten Schritte
Die politische Einigung zwischen der EU und den USA vom 27. Juli 2025 ist nicht rechtsverbindlich. Über die Sofortmaßnahmen hinaus wollen die EU und die USA weiterhin verhandeln, um die politische Einigung vollständig umzusetzen.
Hintergrund: Die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und den US
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den US zählen zu den intensivsten und höchstintegrierten weltweit. Gemeinsam repräsentieren die EU und die US nahezu 30 Prozent des globalen Handels mit Waren und Dienstleistungen sowie etwa 43 Prozent des weltweiten Bruttoinlandprodukts (kurz: BIP). Im Jahr 2024 erreichte der transatlantische Handel mit Waren und Dienstleistungen einen Wert von über 1,68 Billionen Euro – er verdoppelte sich damit innerhalb eines Jahrzehnts. Der Handel mit Gütern belief sich auf rund 867 Milliarden Euro, wobei die EU Exporte in die US im Wert von etwa 532,3 Milliarden Euro tätigte und Importe aus den US im Wert von rund 334,8 Milliarden Euro erfolgten.
Die US sind für die EU sowohl der wichtigste Exportmarkt (20,6 Prozent aller EU Warenausfuhren) als auch der zweitgrößte Lieferant von Waren (13,7 Prozent der Importe nach jenen aus der Volksrepublik China). Die wichtigsten exportierten Güter der EU in die US sind unter anderem pharmazeutische Produkte, Straßenfahrzeuge sowie industrielle Maschinen und Bestandteile, während aus den US insbesondere Erdölprodukte, Pharmawaren und Kraftmaschinen importiert werden.
Im Dienstleistungsbereich erreichte der bilaterale Handel zwischen der EU und den US im Jahr 2024 rund 817 Milliarden Euro. Hiervon entfielen etwa 482,5 Milliarden Euro auf Dienstleistungseinfuhren in die EU aus den US und 334,5 Milliarden Euro auf Dienstleistungen, die die EU in die US exportierte. Zu den wichtigsten exportierten Dienstleistungen der EU zählen freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, Telekommunikation und IT-Services sowie Informationsdienstleistungen; die EU importiert aus den US unter anderem Entgelte für geistiges Eigentum, ebenso IT Dienstleistungen wie auch Telekommunikation.
Unter Berücksichtigung von Waren- und Dienstleistungstransaktionen ergibt sich für die EU im Jahr 2024 insgesamt ein Handelsüberschuss von etwa 50 Milliarden Euro, in dem insbesondere der Überschuss im Güterhandel (rund 198 Milliarden Euro) dem Defizit im Dienstleistungsbereich (rund 148 Milliarden Euro) gegenübersteht.
Insgesamt sind die wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen der EU und den US weitreichend und tragfähig: Rund 5,3 Billionen Euro an bilateralen Direktinvestitionen im Jahr 2022 stärkten zusätzlich die wirtschaftlichen Verflechtungen.
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten: EU-US-Handelsabkommen erklärt, Website der Europäischen Kommission
- Fragen und Antworten: EU-US-Handelsabkommen erläutert – Energieaspekte, Website der Europäischen Kommission
- Statement by President von der Leyen on the deal on tariffs and trade with the United States, Website der Europäischen Kommission (Englisch)
- Von der Leyen: Einigung mit USA schafft Gewissheit in unsicheren Zeiten, Pressemitteilung der Europäischen Kommission – Vertretung in Österreich
- Zoll- und Handelseinigung von EU und USA: Übersicht, Daten und Fakten, Pressemitteilung der Europäischen Kommission – Vertretung in Deutschland
- Handel EU-USA: Fakten und Zahlen, Website des Europäischen Rates/Rat der Europäischen Union
- EU-Zölle im Detail, Website des Europäischen Rates/Rat der Europäischen Union