Europäische Kommission legt Empfehlung für den Standard der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen vor

Anpassungen der Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit – Empfehlung der Europäischen Kommission für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung – KMU fallen nicht unter "Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen"

Nachhaltigkeitsberichterstattung Symbolbild
Foto: Europäische Gemeinschaften

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es diesen Unternehmen, die nicht unter die "Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen" (Englisch: "Corporate Sustainability Reporting Directive", kurz: CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für große Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen.

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung könnte Zugang zu Finanzmitteln erleichtern

Das technische Beratungsgremium der EU-Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ("European Financial Reporting Advisory Group", kurz: EFRAG) entwickelte den "Freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen" (Englisch: "Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises", kurz: "VSME-Standard").

Die Europäische Kommission empfiehlt, dass sich große Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einholen, bei ihren Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard stützen. Für KMU kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Möglichkeit sein, leichter an nachhaltige Finanzierungen zu gelangen und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einschätzen zu können. Dies kann dazu beitragen, die unternehmerische Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Die nächsten Schritte

Die am 30. Juli 2025 abgegebene Empfehlung schafft eine Zwischenlösung für die Forderungen des Marktes, bis der delegierte Rechtsakt über einen freiwilligen Standard förmlich angenommen ist. Wann er verabschiedet wird, hängt davon ab, wie schnell die gesetzgebenden Organe ihre Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag abschließen.

Hintergrund: Das Vereinfachungspaket "Omnibus I"

Am 26. Februar 2025 nahm die Europäische Kommission das Vereinfachungspaket "Omnibus I" an. Es enthält unter anderem den Vorschlag, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zu beschränken. Für Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten regte die Kommission einen Standard für die freiwillige Berichterstattung an, der auf der Grundlage der am 30. Juli 2025 erfolgten Empfehlung von der Kommission erlassen werden soll. Der künftige Standard für die freiwillige Berichterstattung soll auch als "Obergrenze für die Wertschöpfungskette" dienen, die KMU und andere Unternehmen, die nicht den Berichtspflichten der CSRD unterliegen, vor überbordenden Auskunftsersuchen ihrer Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette schützen soll.

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